Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück Hauptstraße 6, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der o. g. Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.12.2016 behandelt.

Zusätzlich zu den bereits erteilten Befreiungen sind nachfolgend noch einzelne Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan notwendig:

Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung

Durch Ausführung der Baumaßnahme ohne gleichzeitige Herstellung einer gemeinsamen Tiefgarage mit den Nachbarn in den angrenzenden Flurstücken ist eine Verschiebung des Baukörpers in nördlicher Richtung um ca. 3,00 m sowie eine Änderung der oberirdischen Parkplätze erforderlich.

Seitens der Verwaltung bestehen hierzu keine Bedenken.

Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich

Die Kinderbetreuung der Kleinkindergruppe durch die Betriebsleiterin erfordert eine ständige Anwesenheit und die örtliche Verbindung des Gruppenraumes mit der Wohnung, um eine ordnungsgemäße Betreuung zu gewährleisten.
Die Anordnung der Wohnung angrenzend an den Gruppenraum ist daher zur Betreuung der Kinder zwingend erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Gewerbeamt der Gemeinde Poing ist die beabsichtigte Tätigkeit im Erdgeschoss des Gebäudes als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung zu beurteilen. Die Entscheidung wird insbesondere damit begründet, dass bei der Ausübung der Tätigkeit lediglich die gleichzeitige räumliche Unterbringung von mehreren Kindern mit der Absicht einer Gewinnerzielung zur Deckung des Lebensunterhaltes im Vordergrund steht. Das geplante Vorhaben ist daher im Erdgeschoss des Vorhabens gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1.1  zum Bebauungsplan Nr. 28 zulässig.

Seitens der Verwaltung bestehen hierzu ebenfalls keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

  • Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung.

  • Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:

Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

  • Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung.

  • Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:

Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(neud) Zum Bauantrag für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück in der Hauptstraße 6, Fl. Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wurden seitens des Bau- und Umweltausschusses folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße 6, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt: Überschreitung der nördlichen B aulinie durch geänderte Parkplatzausführung
Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:
Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt

Datenstand vom 01.06.2017 09:19 Uhr