Änderung der Abfallgebührensatzung; Vorberatung der Anpassung der Gebühren am Wertstoffhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.03.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die zuletzt am 02.12.2015 geändert wurde. In dieser Satzung sind unter anderem auch in § 4 Abs. 4 die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen an der gemeindlichen Sammelstelle (Wertstoffhof) geregelt. 

Aktuell zahlt man am Wertstoffhof für die Entsorgung von

-        Sperrmüll je angefangene 10 kg = 2,60 € und

-        Holz je angefangene 15 kg = 2,60 €.

Dies bedeutet, dass bereits bei der Entsorgung von 3 kg Holz die gleiche Gebühr bezahlt werden muss wie bei einer Entsorgung von 12 kg Holz. Da dies häufig als ungerecht und zu hoch empfunden wird, kommt es immer wieder zu Diskussionen am Wertstoffhof.

Eine kilogenaue Abrechnung ist aus abrechnungstechnischen Gründen bei beiden Wertstoffentsorgungen nicht empfehlenswert. Mit einer Halbierung der Gebühren und der Gewichtsangaben profitiert jedoch bereits der Großteil der entsorgenden Bürger/innen.

Wir schlagen deshalb aus Gründen der Gebührengerechtigkeit eine Halbierung der Gebührensätze und Gewichtsangaben für die Sperrmüll- und Holzentsorgung am Wertstoffhof vor.

Für Sperrmüll würde dann je angefangene 5 kg = 1,30 € zu bezahlen sein.
Für Holz würde für eine Gebühr von 1,30 € zu Gunsten der Bürger/innen 8 kg Holz entsorgt werden können. Damit wird bei der Holzentsorgung ein „0,5“- Schritt vermieden. 

Mit dieser Gebührenanpassung für Sperrmüll und Holz soll auch noch die Gebühr für „Fahrradreifen“ auf 0 gesetzt werden. Fahrradreifen kosten laut unserer aktuellen Gebührensatzung 1,30 € pro Reifen. Da die Gemeinde für die Fahrradreifen-Entsorgung kaum Kosten hat, empfehlen wir diese Gebühr komplett zu streichen.

Eine komplette Neukalkulation der Wertstoffhofgebühren erfolgt auf Grund von anstehenden Ausschreibungen für Entsorgungen am Wertstoffhof sowie Neukalkulation der Entsorgungskosten durch den Landkreis Ebersberg frühestens im Jahr 2018.

Der Vorschlag für die neuen Gebühren wäre nun wie folgt:

Wertstoffart
bisher
Vorschlag:
Sperrmüll
je angefangene 10 kg
= 2,60 €
je angefangene 5 kg = 1,30 €
Altholz
je angefa ngene 15 kg
= 2,60 €

je angefangene 8 kg =
1,30 €
Fahrradreifen
1,30 € / Stück
kostenlos

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:

-        für Sperrmüll                pro angefangene 5 kg                        1,30 Euro

-        für Holz                pro angefangene 8 kg                        1,30 Euro


(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:

„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“

(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.


                                              § 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Minderung der Gebühreneinnahmen am Wertstoffhof.
Diese ist im Haushaltsansatz bereits berücksichtigt.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:

-        für Sperrmüll                pro angefangene 5 kg                        1,30 Euro

-        für Holz                pro angefangene 8 kg                        1,30 Euro


(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:

„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“

(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.


                                              § 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(hug) Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die auch die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen am Wertstoffhof regelt. 
Aktuell zahlt man am Wertstoffhof für die Entsorgung von Sperrmüll je angefangene 10 kg = 2,60 € und Holz je angefangene 15 kg = 2,60 €. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit wurde eine Änderung der Gebühren vorgeschlagen.
Fahrradreifen kosten aktuell 1,30 € / Stück. Die Entsorgungskosten sind hier so gering, dass eine Nullsetzung der Gebühr vorgeschlagen wurde.
Eine komplette Neukalkulation der Wertstoffhofgebühren erfolgt auf Grund von anstehenden Ausschreibungen für Entsorgungen am Wertstoffhof sowie Neukalkulation der Entsorgungskosten durch den Landkreis Ebersberg frühestens im Jahr 2018.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:

- für Sperrmüll
  pro angefangene 5 kg                        1,30 Euro

- für Holz
  pro angefangene 8 kg                        1,30 Euro


(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:

„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“

(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.


                        § 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

Datenstand vom 04.05.2017 12:03 Uhr