Vorberatung zum Erlass einer Obdachlosengebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im vorherigen TOP wurde die Obdachlosenunterbringungssatzung behandelt.
Um jedoch auch die jeweilige Nutzungsgebühr erheben zu können, bedarf es einer entsprechenden Gebührensatzung.

Auch hier wurde der Satzungsentwurf allgemein gehalten, um künftige Änderungssatzungen auf das Wesentliche zu beschränken (z.B. eine Rahmengebühr entsprechend dem jeweiligen Ausstattungsstandard).

Die Gemeinde Poing hat bislang 5,00 € pro Nacht, bzw. 150,00 € pro Monat verlangt. Die Gemeinde Vaterstetten verlangt lt. Gebührensatzung v. 18.05.2016 zwischen 200,00 € und 250,00 € pro Schlafplatz, das sind zwischen 6,66 € und 8,33 € pro Nacht.
Wie die jeweiligen Einrichtungen in Vaterstetten (Polizeicontainer oder Wohncontainer) ausgestattet sind, ist nicht bekannt.

Daher wurde bei der Festsetzung der Gebühr auf die dafür zuständige Verwaltungseinheit im Geschäftsverteilungsplan (§ 1 Abs. 6 Obdachlosenunterbringungssatzung) verwiesen.

Die jeweiligen Nebenkosten sind in den Gebühren unserer Satzung für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften, nicht jedoch bei Einzelwohnungen, enthalten.

Die Gemeinde Poing kann darüber hinaus für die Nutzungsgebühr bzw. für die ihr entstehenden Mietkosten eine Kostenerstattung bei dem Sozialleistungsträger geltend machen. Hierbei ist die aktuelle Mietobergrenze (kalt) bedeutsam: Diese liegt derzeit für Poing bei 393,00 € für eine Person.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosengebührensatzung in der Fassung vom 09. März 2017 wird als Satzung erlassen.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosengebührensatzung in der Fassung vom 09. März 2017 wird als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde der Erlass entsprechender Satzungen erforderlich.
Im Bereich der Benutzung dient dies der Rechtssicherheit im Vollzug der Ordnungsvorschriften des Satzungsinhalts. Die Unterbringungssatzung ist außerdem Grundlage für die Erhebung von Gebühren in den gemeindlichen Einrichtungen.
Die Höhe der Nutzungsgebühren wird in einer Gebührensatzung gesondert geregelt.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Diese wurden im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Auf dessen Verschlag sollen beide Satzungsentwürfe, nach entsprechenden Änderungen, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Datenstand vom 04.05.2017 12:03 Uhr