Schulstraße 30 und 30 a Vorbescheid zum Neubau von Wohnhäusern und einer Tiefgarage Rechtliche Stellung der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Auf Grund der Gespräche in der Nachbarschaft wird zur Rolle der Gemeinde Poing im Verfahren folgendes festgestellt:

Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Grund für das Einvernehmen der Gemeinde im bauaufsichtlichen Verfahren ist die Sicherstellung der gemeindlichen Planungshoheit als Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn planungsrechtliche Gründe dem Bauvorhaben entgegenstehen, z.B. fehlende Erschließung.

Die Verweigerung des Einvernehmens darf nicht zur Sicherung künftiger gemeindlicher Planungen missbraucht werden. In diesem Fall muss die Gemeinde die Möglichkeiten der §§ 14, 15 BauGB ausschöpfen (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen).

Im vorliegenden Fall (Vorbescheid) ging es nur um die Beantwortung der Frage, ob „die Errichtung der Gebäude 1 – 4, wie im beiliegenden Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig ist?“

Diese Frage wurde nach Bestandsaufnahme der Umgebungsbebauung positiv beantwortet.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre wurde im Vorfeld diskutiert, aber nicht weiterverfolgt, weil eine Einschränkung des nach § 34 BauGB bestehenden Baurechts nicht abwägungsfehlerfrei möglich wäre (Verbot der Negativplanung).

Bezieht sich die zum Baugesuch abgegebene Stellungnahme der Gemeinde auf bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte, ist diese insoweit als Anregung für die Bauaufsichtsbehörde zu werten, da bauordnungsrechtliche Aspekte nicht Gegenstand des Einvernehmens sein können.

Das Landratsamt Ebersberg als Bauaufsichtsbehörde beteiligt erst im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages intern die Fachdienststellen, z.B. Untere Naturschutzbehörde oder Immissionsschutz.

Datenstand vom 27.05.2022 11:44 Uhr