Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnungen 2015 - 2016 - Behandlung der Berichte über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnungen sowie Entlastung der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnungen 2015 und 2016 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Rechenschaftsberichte der Verwaltung wurden erstellt.
Am 14.11.2017 hat der Rechnungsprüfungsausschuss für die Jahre 2015 und 2016 jeweils folgenden, gleich lautenden Prüfungsbericht abgegeben:

1.        Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3.        Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden.
4.        Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5.        Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6.        Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Diese Berichte sind nun vom Gemeinderat zu behandeln.


2. Feststellung der Jahresrechnungen

Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnungen (Inhalt siehe beiliegende Ergebnisblätter) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben. 1)

3. Entlastung der Verwaltung

Der Gemeinderat hat die Verwaltung, sofern keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung vorliegen - solche sind gegenwärtig nicht ersichtlich - nach Art. 102 Abs. 3 GO für das jeweilige Jahr zu entlasten. 1)


1) Aus formalen Gründen erfolgt die Feststellung einzeln je Haushaltsjahr (mündlicher Hinweis im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Rechtsgrundlage nicht ersichtlich).

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2015 - 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Für die Jahre 2015 / 2016 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung

Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2015.

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2016.


3. Entlastung

Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2015.

Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2016.

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2015 - 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Für die Jahre 2015 / 2016 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung

Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

2. Feststellung

Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

3. Entlastung

Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

3. Entlastung

Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2015 - 2016 zur Kenntnis genommen. Für die Jahre 2015 / 2016 sah er keinen weiteren Prüfungsbedarf.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wurde daher gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für beide Jahre festgestellt.
Die Verwaltung wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für beide Jahre entlastet.

Datenstand vom 27.05.2022 11:44 Uhr