Bauleitplanung der Gemeinde Anzing; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.2017 wurde der Gemeinde Poing im Rahmen der Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Anzing

  • die Dritte Änderung des Flächennutzungsplanes,
  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51
„SO Lebensmittelmarkt“ sowie
  • die Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Gewerbegebiet Anzing-Nord“

beschlossen hat. Um Stellungnahme wurde hierzu gebeten.

Anlass der Planung ist das Vorhaben der Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG, ihren Lebensmittelmarkt am nördlichen Ortsrand westlich der Erdinger Straße zu verlagern und zu erweitern. Der neue Standort mit einer Verkaufsfläche von 1.200 qm ist östlich der Erdinger Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 608 T, Gemarkung Anzing, vorgesehen.

Die Stellungnahme wurde ohne Einwände an die Gemeinde Anzing abgegeben

Datenstand vom 12.02.2018 08:49 Uhr