Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 05.12.2017, 11.12.2017; 12.12.2017; 13.12.2017 und 03.01.2018 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Bei den vorliegenden Nachträgen handelt es sich um Leistungen, die bereits ausgeführt wurden. Der Grund dafür, dass die Ausführungen vor einer ordentlichen Beauftragung erforderlich waren, ist, dass diese gemäß Bauablauf umgehend erbracht werden mussten, weil diese zur Erreichung des Bausolls unabdingbar waren. Teilweise erfolgte daher vorab eine Beauftragung dem Grunde nach. Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Ergebnis bildet die Grundlage, auf der die Abrechnung erfolgen kann und muss. Das bedeutet, dass die Beauftragung zur Behandlung der teilweise bereits vorliegenden Schlussrechnungen unabdingbar ist. Die Höhe der Schlussrechnungsforderungen wird dadurch nicht berührt.

Einmal handelt es sich um die Nachträge 7 (36.995,97 €); 8 (15.733,63 €); 9 (-18.710,54 €); 11 (3.840,72 €) und 12 (19.624,39 €) der Fa. Rubner (Metallfenster/ -türen/ -fassade/ Sonnenschutz) in Höhe von 57.484,17 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 2.877.620,02 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachträge 4 (2.551,36 €); 8 (3.286,59 €); 9 (13.694,59 €); 10 (12.445,02 €); 11 (23.621,95 €) und 12 (1.317,63 €) der Fa. Steinfeld (Schlosserarbeiten) in Höhe von 56.917,14 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 552.360,03 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachträge 18 (2.794,79 €); 19 (16.774,56 €); 20
(18.964,40 €) und 23 (2.769,67 €) der Fa. Zechbau (Baumeister) in Höhe von  41.303,42 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 4.540.821,34 €.

Zum Vierten handelt es sich um den Nachträge 7 (6.097,46 €) und 7.1 (23.575,01 €) der Fa. May (Garten- und Landschaft) in Höhe von 29.672,47 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.103.273,91 €.

Zum Fünften handelt es sich um den Nachträge 1 (9.322,82 €) und 2 (17.300,58 €) der Fa. ASC (Dämmung Haustechnik) in Höhe von  26.623,40 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 138.109,79 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.

Kurzbericht

Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art 37 Abs. 3 Satz 2 GO

(cw) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 05.12.2017, 11.12.2017; 12.12.2017; 13.12.2017 und 03.01.2018 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Bei den vorliegenden Nachträgen handelt es sich um Leistungen, die bereits ausgeführt wurden. Der Grund dafür, dass die Ausführungen vor einer ordentlichen Beauftragung erforderlich waren, ist, dass diese gemäß Bauablauf umgehend erbracht werden mussten, weil diese zur Erreichung des Bausolls unabdingbar waren. Teilweise erfolgte daher vorab eine Beauftragung dem Grunde nach. Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Ergebnis bildet die Grundlage, auf der die Abrechnung erfolgen kann und muss. Das bedeutet, dass die Beauftragung zur Behandlung der teilweise bereits vorliegenden Schlussrechnungen unabdingbar ist. Die Höhe der Schlussrechnungsforderun gen wird dadurch nicht berührt.
Einmal handelt es sich um die Nachträge 7 (36.995,97 €); 8 (15.733,63 €); 9 (-18.710,54 €); 11 (3.840,72 €) und 12 (19.624,39 €) der Fa. Rubner (Metallfenster/ -türen/ -fassade/ Sonnenschutz) in Höhe von 57.484,17 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 2.877.620,02 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachträge 4 (2.551,36 €); 8 (3.286,59 €); 9 (13.694,59 €); 10 (12.445,02 €); 11 (23.621,95 €) und 12 (1.317,63 €) der Fa. Steinfeld (Schlosserarbeiten) in Höhe von 56.917,14 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 552.360,03 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachträge 18 (2.794,79 €); 19 (16.774,56 €); 20 (18.964,40 €) und 23 (2.769,67 €) der Fa. Zechbau (Baumeister) in Höhe von  41.303,42 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 4.540.821,34 €.
Zum Vierten handelt es sich um den Nachträge 7 (6.097,46 €) und 7.1 (23.575,01 €) der Fa. May (Garten- und Landschaft) in Höhe von 29.672,47 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.103.273,91 €.
Zum Fünften handelt es sich um den Nachträge 1 (9.322,82 €) und 2 (17.300,58 €) der Fa. ASC (Dämmung Haustechnik) in Höhe von  26.623,40 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 138.109,79 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.

Datenstand vom 12.02.2018 08:49 Uhr