Antrag der Gemeinderatsfraktion B'90/Die Grünen Poing zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 05.12.2017 folgenden Antrag:

Es gibt im Ortsgebiet von Poing zahlreiche Stellen, die von Menschen mit Behinderung schwer benutzbar sind.
Zum Beispiel sind die Randsteine an vielen Straßenübergängen in Poing nicht ausreichend abgesenkt, d.h. es sind mehrere Zentimeter hohe Schwellen vorhanden.
Dadurch wird insbesondere Menschen mit Behinderung (v.a. mit Rollator wegen der kleinen Räder, aber auch Rollstuhlfahrern) das Überqueren von Straßen erschwert bzw. dieses dauert länger als nötig, was die Unfallgefahr erhöht.
Zudem sind solche Schwellen auch für Radfahrer und Kinderwagen unkomfortabel.

In DIN 18040-3 ist geregelt, wie barrierefreies Bauen im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen hat: Einerseits sollen Gehwege erschütterungsfrei für Menschen mit Behindern befahrbar sein, andererseits sollen ihre Begrenzungen für Sehbehinderte auch tastbar sein.

Als idealen Kompromiss schlagen wir Rampen mit Nullabsenkung (weitgehend erschütterungsfrei) und vorgelagertem Sperrfeld mit Rippenstruktur am Rampenbord vor.

Die Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt folgenden Antrag:

a) Verbesserung der Mobilitätssituation für Menschen mit Behinderung
- Systematische Untersuchung des Ortsgebietes auf Stolperschwellen
(hier wäre evtl. ein Aufruf zur Meldung von Problemstellen an die Bürger sinnvoll)
- Behinderten-gerechter Umbau der Problemstellen (erschütterungsfrei, tastbar, farblich abgesetzt)
- Beim Neubau von Straßen und Wegen soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass neue Stolperschwellen gar nicht erst entstehen
(z.B. Verkehrsinseln mit Querungsmöglichkeit sollten in Zukunft absolut eben zur Fahrbahn mit tastbarem Rippenfeld erstellt werden)

b) Verbesserung der Situation für Radfahrer
- Maßnahmenkatalog zur Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing wurde u.a. die Maßnahme 2.1 „Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur“ beschlossen.
Wir beantragen hiermit, diese Zustandserfassung nun umgehend (d.h. im Winter 2017/2018) zusammen mit der Untersuchung der Stolperschwellen für Mobilitäts-Eingeschränkte durchzuführen
- Abflachung der Stolperschwellen (ggf. Absicherung für Sehbehinderte)

Die Umsetzung dieses Antrages bringt die Gemeinde der Erlangung des Prädikats „Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Schritt näher.

Anlagen:
  • Beispiele für Stellen im Ortsgebiet, die problematisch im o.g. Sinne sind, in Tabellenform
  • Beispiel für einen vorbildlich abgeschrägten Bordstein

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich bezieht sich der Antrag auf 2 verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmern / Personenkreise.

Die zitierte DIN 18040-3 gilt seit November 2014. Sie ersetzt die bisherige DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, Teil: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze aus dem Jahr 1998.

Der Antrag wird im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenkonzepts am Montag, 22.01.2018, besprochen, da nach Auffassung der Verwaltung auch die Bedürfnisse von Senioren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieses Seniorenkonzeptes, welches sich durch die Planungen zu W 7 / W 8 sowie die Nutzung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1 ergibt, sollen auch die Bedürfnisse im Rahmen Mobilität /Verkehrskonzept erarbeitet werden.

Nachdem auch Kreisstraßen betroffen sind, wurde der Antrag an das Staatliche Bauamt Rosenheim und den Landkreis Ebersberg weitergeleitet.
Von hier wurde empfohlen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Ebersberg abzustimmen. Es dürfen keine für den Landkreis Kosten entstehen.

Die geschätzten Kosten für eine Bestandsaufnahme durch ein Ingenieurbüro liegen bei ca. 50.000,-- - 100.000,-- €. Die Erstellung dieses Konzeptes wird ca. ½ Jahr dauern. Die Kosten der Umsetzung können zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Im Haushalt 2018 sind keine Finanzmittel eingestellt.

Personal steht derzeit nicht zur Verfügung.

Sofern „echte“ Gefahrenstellen im Gemeindegebiet vorhanden sind, werden diese im Rahmen des Straßenunterhalts sofort beseitigt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag derzeit zurückzustellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristige Beseitigung von Gefahren-/Problemstellen (unter Einbindung der Senioren-/Behindertenbeauftragten) vorzunehmen.
Hierzu wird ein entsprechender Meldeweg eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer

(cw) Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 05.12.2017 folgenden Antrag:
Es gibt im Ortsgebiet von Poing zahlreiche Stellen, die von Menschen mit Behinderung schwer benutzbar sind.
Zum Beispiel sind die Randsteine an vielen Straßenübergängen in Poing nicht ausreichend abgesenkt, d.h. es sind mehrere Zentimeter hohe Schwellen vorhanden.
Dadurch wird insbesondere Menschen mit Behinderung (v.a. mit Rollator wegen der kleinen Räder, aber auch Rollstuhlfahrern) das Überqueren von Straßen erschwert bzw. dieses dauert länger als nötig, was die Unfallgefahr erhöht.
Zudem sind solche Schwellen auch für Radfahrer und Kinderwagen unkomfortabel.
In DIN 18040-3 ist geregelt, wie barrierefreies Bauen im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen hat: Einerseits sollen Gehwege erschütterungsfrei für Menschen mit Behindern befahrbar sein, andererseits sollen ihre Begrenzungen für Sehbehinderte auch tastbar sein.
Als idealen Kompromiss schlagen wir Rampen mit Nullabsenkung (weitgehend erschütterungsfrei) und vorgelagertem Sperrfeld mit Rippenstruktur am Rampenbord vor.
Die Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt folgenden Antrag:
a) Verbesserung der Mobilitätssituation für Menschen mit Behinderung
- Systematische Untersuchung des Ortsgebietes auf Stolperschwellen
(hier wäre evtl. ein Aufruf zur Meldung von Problemstellen an die Bürger sinnvoll)
- Behindertengerechter Umbau der Problemstellen (erschütterungsfrei, tastbar, farblich abgesetzt)
- Beim Neubau von Straßen und Wegen soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass neue Stolperschwellen gar nicht erst entstehen (z.B. Verkehrsinseln mit Querungsmöglichkeit sollten in Zukunft absolut eben zur Fahrbahn mit tastbarem Rippenfeld erstellt werden)
b) Verbesserung der Situation für Radfahrer
- Maßnahmenkatalog zur Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing wurde u.a. die Maßnahme 2.1 „Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur“ beschlossen.
Wir beantragen hiermit, diese Zustandserfassung nun umgehend (d.h. im Winter 2017/2018) zusammen mit der Untersuchung der Stolperschwellen für Mobilitäts-Eingeschränkte durchzuführen
- Abflachung der Stolperschwellen (ggf. Absicherung für Sehbehinderte)
Die Umsetzung dieses Antrages bringt die Gemeinde der Erlangung des Prädikats „Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Schritt näher.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich bezieht sich der Antrag auf 2 verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmern / Personenkreise.
Die zitierte DIN 18040-3 gilt seit November 2014. Sie ersetzt die bisherige DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, Teil: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze aus dem Jahr 1998.
Der Antrag wird im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenkonzepts am Montag, 22.01.2018, besprochen, da nach Auffassung der Verwaltung auch die Bedürfnisse von Senioren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieses Seniorenkonzeptes, welches sich durch die Planungen zu W 7 / W 8 sowie die Nutzung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1 ergibt, sollen auch die Bedürfnisse im Rahmen Mobilität /Verkehrskonzept erarbeitet werden.
Nachdem auch Kreisstraßen betroffen sind, wurde der Antrag an das Staatliche Bauamt Rosenheim und den Landkreis Ebersberg weitergeleitet.
Von hier wurde empfohlen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Ebersberg abzustimmen. Es dürfen keine für den Landkreis Kosten entstehen.
Die geschätzten Kosten für eine Bestandsaufnahme durch ein Ingenieurbüro liegen bei ca. 50.000,-- - 100.000,-- €. Die Erstellung dieses Konzeptes wird ca. ½ Jahr dauern. Die Kosten der Umsetzung können zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
Im Haushalt 2018 sind keine Finanzmittel eingestellt.
Personal steht derzeit nicht zur Verfügung.
Sofern „echte“ Gefahrenstellen im Gemeindegebiet vorhanden sind, werden diese im Rahmen des Straßenunterhalts sofort beseitigt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag derzeit zurückzustellen.
Nach ausführlicher Diskussion, in der festgelegt wird, dass kein Gutachten beauftragt werden soll, sondern durch Meldungen aus der Bevölkerung, die fachlich bewertet werden (Verwaltung, Behinderten- und Seniorenbeauftragte) eine Beseitigung der Problemstellen erfolgt, sofern sie solche darstellen wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristige Beseitigung von Gefahren-/Problemstellen (unter Einbindung der Senioren-/Behindertenbeauftragten) vorzunehmen.
Hierzu wird ein entsprechender Meldeweg eingerichtet.

Datenstand vom 12.02.2018 08:49 Uhr