Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Poing und der Gemeinde Vaterstetten zwischen der Gruber Straße und der Landkreisgrenze im Westen; Einleitung des Verfahrens nach Art. 11 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Von der Gemeinde Vaterstetten ging am 26.10.2017 ein Schreiben vom 24.10.2017 mit folgender Information ein:

Nach dem Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Vaterstetten soll, beginnend an der nördlichen Gemeindegrenze Vaterstetten – Poing, westlich der EBE 17 ein Gewerbegebiet entwickelt werden.
Die Gemeindegrenze zwischen Vaterstetten und Poing verläuft zwischen der EBE 17 und der Landkreisgrenze im Westen nicht in einer geraden Linie, sondern eher „gezackt“. Ein im Katasterplan bestehender Weg (Fl.Nr. 131/14) ist in der Natur nicht mehr vorhanden.

Von der Gemeinde Vaterstetten wurde ein Plan für einen Tausch der Flächen unmittelbar an der Gemeindegrenze erstellt, nach dem für beide Gemeinden keine Gewinne oder Verluste an Gemeindefläche entstehen würden.

Das Verfahren zur Änderung von Gemeindegrenzen wird vom Landratsamt gemäß Art. 11 Abs. 2 GO durchgeführt, sofern beide Gemeinden mit der Änderung der Grenzen einverstanden sind und diese den Gründen des öffentlichen Wohls nicht widerspricht.

Die Gemeinde Vaterstetten informiert hiermit die Gemeinde Poing über die beabsichtigte Grenzänderung, bevor die formelle Einleitung des Verfahrens beim Landratsamt Ebersberg mit einem entsprechenden Beschluss auf den Weg gebracht werden soll.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem es sich um einen flächengleichen Tausch handelt und keine Gründe des Gemeinwohls gegen die Grenzbegradigung stehen, bestehen keine Bedenken der Gemeinde Poing, der beabsichtigten Grenzbegradigung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.

Beschluss

Die Gemeinde Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.

Es ist ausdrücklich damit keine Zustimmung zur geplanten Gewerbegebiets- bzw. Industriegebietsausweisung verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Von der Gemeinde Vaterstetten ging ein Schreiben mit folgender Information ein:
Nach dem Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Vaterstetten soll, beginnend an der nördlichen Gemeindegrenze Vaterstetten – Poing, westlich der EBE 17 ein Gewerbegebiet entwickelt werden.
Die Gemeindegrenze zwischen Vaterstetten und Poing verläuft zwischen der EBE 17 und der Landkreisgrenze im Westen nicht in einer geraden Linie, sondern eher „gezackt“. Ein im Katasterplan bestehender Weg (Fl.Nr. 131/14) ist in der Natur nicht mehr vorhanden.
Von der Gemeinde Vaterstetten wurde ein Plan für einen Tausch der Flächen unmittelbar an der Gemeindegrenze erstellt, nach dem für beide Gemeinden keine Gewinne oder Verluste an Gemeindefläche entstehen würden.
Das Verfahren zur Änderung von Gemeindegrenzen wird vom Landratsamt gemäß Art. 11 Abs. 2 GO durchgeführt, sofern beide Gemeinden mit der Änderung der Grenzen einverstanden sind und diese den Gründen des öffentlichen Wohls nicht widerspricht.
Die Gemeinde Vaterstetten informiert hiermit die Gemeinde Poing über die beabsichtigte Grenzänderung, bevor die formelle Einleitung des Verfahrens beim Landratsamt Ebersberg mit einem entsprechenden Beschluss auf den Weg gebracht werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem es sich um einen flächengleichen Tausch handelt und keine Gründe des Gemeinwohls gegen die Grenzbegradigung stehen, bestehen keine Bedenken der Gemeinde Poing, der beabsichtigten Grenzbegradigung zuzustimmen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.
Es ist ausdrücklich damit keine Zustimmung zur geplanten Gewerbegebiets- bzw. Industriegebietsausweisung verbunden.

Datenstand vom 16.04.2018 08:58 Uhr