Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Bürgerhaus Poing, Instandsetzung Terrasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Hauptnutzer unseres Bürgerhauses hat seit Jahren Probleme mit der vorhandenen Holzterrasse und auch der entsprechend gestalteten Sitzbank.
Die Nutzung (vorrangig durch Kleinkinder & deren Eltern) erfolgt in den Sommermonaten vorzugsweise barfuß.
Aus diesem Grunde gab es bereits diverse Beanstandungen bzgl. Verletzungen durch eingezogene Splitter etc.
Inzwischen ist das Holzdeck zudem stark aufgequollen, die Stirnseiten der Dielen stellen sich auf.
Die Schreiner unseres Baubetriebshofes haben hier über die Jahre immer wieder nachgearbeitet.

Nun soll jedoch in diesem Jahr eine andere, dauerhaftere Lösung umgesetzt werden.

Das Material muss folgende Anforderung erfüllen:
  • Leicht zu reinigen
  • Robust (Bobbycar-geeignet)
  • Rutschhemmend
  • Barfuß-geeignet (darf sich nicht stark aufheizen)
  • Nicht zu rauh/ keine scharfen Kanten/ Ecken
  • Einhaltung der Vorschriften des KUVB

Die Ausführungsvariante wird aus den durch den Landschaftsarchitekten erarbeiteten Lösungsvorschlägen zusammen mit dem Nutzer und dem Architekturbüro Bez+Kock ausgewählt.

Kosten:
Die vorläufige Kostenermittlung auf Basis durchschnittlicher Marktpreise für eine Lösung in mittleren Preissegment ergibt ca. 49.980,00 Euro brutto. Hinzu kommt noch das Planerhonorar in Höhe von ca. 5.000,00 Euro brutto inkl. NK (LPH 5-9 bei Ansatz der Honorarzone II und 4% NK, wobei LPH 5 und 8 aufgrund des geringen Umfangs reduziert angeboten wurden).

Beschlussvorschlag

Der Instandsetzung der Terrasse im Bürgerhaus wie oben beschrieben wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 25.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2018 sind auf der Haushaltsstelle 76010.500000 (Sonstige öffentliche Einrichtungen – Bürgerhaus – Unterhalt) für die Instandsetzung der Terrasse 30.000,00 Euro angesetzt.
Die fehlenden Mittel in Höhe von ca. 25.000,00 Euro können über die HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt) gedeckt werden, da die hier angesetzten Mittel in 2018 nicht vollständig ausgegeben werden können. Die Mittel für die Rathausstr. 4 sind für 2019 neu anzusetzen.

Beschluss

Der Instandsetzung der Terrasse im Bürgerhaus wie oben beschrieben wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 25.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Kurzbericht

(cw) Der Hauptnutzer unseres Bürgerhauses hat seit Jahren Probleme mit der vorhandenen Holzterrasse und auch der entsprechend gestalteten Sitzbank.
Die Nutzung (vorrangig durch Kleinkinder & deren Eltern) erfolgt in den Sommermonaten vorzugsweise barfuß.
Aus diesem Grunde gab es bereits diverse Beanstandungen bzgl. Verletzungen durch eingezogene Splitter etc.
Inzwischen ist das Holzdeck zudem stark aufgequollen, die Stirnseiten der Dielen stellen sich auf.
Die Schreiner unseres Baubetriebshofes haben hier über die Jahre immer wieder nachgearbeitet.
Nun soll jedoch in diesem Jahr eine andere, dauerhaftere Lösung umgesetzt werden.
Das Material muss folgende Anforderung erfüllen:
  • Leicht zu reinigen
  • Robust (Bobbycar-geeignet)
  • Rutschhemmend
  • Barfuß-geeignet (darf sich nicht stark aufheizen)
  • Nicht zu rauh/ keine scharfen Kanten/ Ecken
  • Einhaltung der Vorschriften des KUVB
Die Ausführungsvariante wird aus den durch den Landschaftsarchitekten erarbeiteten Lösungsvorschlägen zusammen mit dem Nutzer und dem Architekturbüro Bez+Kock ausgewählt.
Kosten:
Die vorläufige Kostenermittlung auf Basis durchschnittlicher Marktpreise für eine Lösung in mittleren Preissegment ergibt ca. 49.980,00 Euro brutto. Hinzu kommt noch das Planerhonorar in Höhe von ca. 5.000,00 Euro brutto inkl. NK (LPH 5-9 bei Ansatz der Honorarzone II und 4% NK, wobei LPH 5 und 8 aufgrund des geringen Umfangs reduziert angeboten wurden).
Es wurde nach Diskussion mit 1 Gegenstimmt folgender Beschluss gefasst:
Der Instandsetzung der Terrasse im Bürgerhaus wie oben beschrieben wird zugestimmt.
Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 25.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt. Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen
Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.


Datenstand vom 16.04.2018 08:58 Uhr