Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Dominik Fuchs
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Dominik Fuchs beantragt mit Schreiben vom 23.04.2018 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31.05.2018.
Nach § 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden.
Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dennoch empfohlen, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 23.04.2018 das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 23.04.2018 das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(rap) Das Gemeinderatsmitglied Dominik Fuchs beantragte aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31.05.2018. Nach § 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dennoch empfohlen, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen. Der Gemeinderat traf folglich einstimmig den entsprechenden Beschluss.
Die offizielle Verabschiedung ist für die Gemeinderatssitzung am 07.06.2018 vorgesehen.
Datenstand vom 08.06.2018 14:40 Uhr