Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für Grundschüler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Bekanntermaßen werden die beiden Häuser für Kinder Am Bergfeld zum größten Teil als Interimsschule des Sprengels Am Bergfeld, Seewinkel, und der zukünftigen Wohngebiete 7 und 8 genutzt. Die durch die Schule belegten Kindergarten- und Horträume für ca. 160 Plätze können vor Fertigstellung des Ersatzneubaus an der Karl-Sittler-Grundschule seit Schuljahresbeginn 2017/2018 nicht angeboten werden.

Alle Hortplätze dort sind aktuell belegt, auch die Mittagsbetreuung kommt an die Kapazitätsgrenze.

Ein Grund für den hohen Bedarf an schulnahen Betreuungsplätzen 2018/2019 ist der atypische Zuzug von Familien mit insbesondere Kindern im Vorschulalter statt der erwarteten Krippenkinder im Wohngebiet 6.

Aktuell suchen Eltern in Poing für 32 Grundschulkinder ab September 2018 vorzugsweise einen Hortplatz.

Die freien Kindergartenplätze im Sprengelgebiet der Anni-Pickert-Grundschule in den bestehenden Kindergärten konnten nur bedingt in Hortplätze umgewandelt werden.

Allerdings zeichnet sich seit heute eine Möglichkeit ab, die entsprechende Betriebserlaubnis seitens des Landratsamtes vorausgesetzt in einer KiTa freie Kindergartenplätze in eine Hortgruppe umzuwandeln. Dies wird seit heute Nachmittag seitens der Verwaltung geprüft und abgeklärt.

Weiter versuchen Verwaltung und Schulleitung neben dem bestehenden Ganztagszug (Klassen 1-4) in der Anni-Pickert Grundschule den zweiten GTK-Zug, der im aktuellen Schuljahr nicht vollständig belegt war, ab September 2018 mit einer neuen 1. GTK zu starten. Bis zu 20 GrundschülerInnen könnten dort auch als Gastkinder des nördlichen und südlichen Sprengels aufgenommen werden, die dann den Bedarf entsprechend reduzieren könnten. Aktuell gemeldet sind 13 Kinder.

 Allerdings wird diese 1. Ganztagsklasse erst ab mindestens 15 SchülerInnen seitens der staatlichen Stellen zugelassen.

Ergänzt werden kann die GTK bei Bedarf durch Anschlussbetreuung in einem Hort oder alternativ in der Mittagsbetreuung wenn dort ausreichend Kapazitäten, ergänzt durch Ferienbetreuung an der Schule, zur Verfügung stehen. Dies wird von der Verwaltung derzeit geklärt.

Die Belegung von Notplätzen wäre, in Absprache mit dem Landratsamt dann möglich, wenn alle genannten Alternativen ausgeschöpft sind.

Bei der Vergabe der schulnahen Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren hat es immer Wartelisten gegeben, die zum Schuljahresbeginn aufgefangen werden konnten. Ob dies auch zum Schuljahr 2018/2019 eintreten wird, ist derzeit jedoch schwer abzuschätzen.

Eine temporäre Umwandlung von Krippenplätzen in Hortplätze ist mit der Auflage, die Sanitärräume umzurüsten, verbunden. Problem sind dabei der Zeit- und Kostenfaktor unter Vorbehalt der Genehmigung seitens der Regierung von Oberbayern.

Die Verwaltung wird, sollte durch die genannten Maßnahmen der Bedarf an schulnahen Betreuungsplätzen nicht gedeckt werden können, weitere Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt erarbeiten, temporäre Hortplätze zu schaffen. Ggf. entstehende Kosten entsprechender Maßnahmen werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ermittelt und ein Beschlussvorschlag hierzu erarbeitet.

Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr