Unterbringung von Familiennachzug
Auf das Schreiben der Gemeinde Poing, ob anerkannte Asylberechtigte und nachziehender Familiennachzug im Rahmen der gemeindlichen Obdachlosenunterbringung unterzubringen sind und ob Kostenersatz besteht, hat der Bayerische Staatsminister des Innern und für Integration geantwortet. Minister Herrmann zeigt sich solidarisch mit der Gemeinde Poing und betont, dass zur Vermeidung von Notsituationen vorübergehend verfügbare Plätze in Asylunterkünften zur Verfügung stehen. Außerdem profitieren die Kommunen vom Nachtragshaushalt 2018, da jeder Asylbewerber automatisch als Einwohner bei der Berechnung einwohnerbezogener Zuweisungen berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird der Gemeinde Poing Unterstützung bei der Überprüfung der landkreisweiten Verteilung zugesichert.
Aufgrund des oben erwähnten Schreibens der Gemeinde Poing hat auch ein Gespräch beim Bayerischen Städtetag stattgefunden. Auch dort hat man Verständnis für die Fragen der Gemeinde Poing zu diesem Thema und bestätigt, dass anerkannte Asylberechtige weiterhin in den Asylunterkünften bleiben dürfen. Allerdings verweist man auch dort darauf, eine sozial verträgliche Umverteilung ist zwischen dem Landkreis und den Landkreiskommunen zu regeln.
Für Anfang Juli ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Gespräch mit Vertretern des Bayerischen Städtetages geplant.
Außerdem wurde jetzt in einem Urteil des BayVGH, wer für die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter zuständig ist entschieden, dass die weitere Unterbringung anerkannter Asylberechtigter Aufgabe des Freistaats Bayern und nicht der einzelnen Kommunen ist.
Soziale Betreuung in den dezentralen Unterkünften
In einem Schreiben an das Landratsamt Ebersberg hat die Gemeinde Poing ihr Unverständnis über die ihrer Meinung nach ungenügende soziale Betreuung Asyl in den dezentralen Unterkünften zum Ausdruck gebracht.
Das Landratsamt Ebersberg hat sich dahingehend geäußert, die Gemeinde Poing würde vom Landratsamt in dieser Angelegenheit nicht alleine gelassen. Gerade durch die zusätzliche Asylsozialberatung der Caritas im Landkreis Ebersberg stehe sogar ein Überangebot der sozialen Betreuung zur Verfügung.
Die bisher in den Unterkünften tätigen Hausmeister übernähmen zusätzlich die Funktion der Kümmerer und stünden in engem Kontakt zu den MitarbeiterInnen der sozialen Betreuung. So würde auch ein niederschwelliges Unterstützungsinstrument geschaffen, wobei die Kümmerer regelmäßig in den Unterkünften seien, um Reparaturen vorzunehmen und präventiv Maßnahmen einzuleiten.
Darüber hinaus seien die Bewohner für die Sauberkeit der Unterkunft selbst verantwortlich, worüber auch regelmäßige Gespräche mit den Bewohnern geführt würden.