Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte";
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
16.09.2016
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
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09.02.2017
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GR (TOP 4)
- Vorstellung von Planungsüberlegungen
- Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
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09.03.2017
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GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
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30.03.2017
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GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
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06.07.2017
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
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20.07.2017
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GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
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05.10.2017
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GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
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29.03.2018
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Workshop Gemeinderat
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12.04.2018
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Vorstellung Bebauungskonzept
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27.04.2018
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Bürgerveranstaltung – Vorstellung Bebauungskonzept
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Nach der Bürgerveranstaltung wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.
Es erfolgt nochmal eine kurze Zusammenfassung / Vorstellung durch das Büro bgsm, Herr Böhm, und Herrn Landschaftsarchitekt Weinig (Keller Damm Kollegen).
Beschlussvorschlag
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Beschluss
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Nach der Bürgerveranstaltung am 27.04.2018 wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.
Der Bebauungsplanentwurf wird anhand einer kurzen Zusammenfassung (mit Erläuterung der Baugebiete, Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Ausgleichsflächen, Entsorgungsflächen usw.) durch Herrn Böhm (Stadtplaner – bgsm) und Herr Weinig (Keller
Damm Landschaftsarchitekten) nochmal kurz erläutert.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr