Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für GrundschülerInnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 07.06.2018 wurde bekanntgegeben, dass 32 Grundschulkinder für das Schuljahr 2018/2019 einen Betreuungsplatz benötigen. Die Situation der schulnahen Betreuung hat sich wie folgt verändert:

Stand zum 02.07.2018:
Bedarf an schulnaher Betreuung stieg von 32 auf 44 Grundschulkindern 
davon

konnten 12 Betreuungsplätze beim Familienzentrum Poing e.V. neubelegt werden;
weitere 12 Betreuungsplätze werden beim Kinderland Plus gGmbH nachbesetzt;
und 12 Hortplätze werden durch die Umwandlung von Kindergartenplätzen in der Einrichtung „Am Endbachweg“ – Träger kath. Kirchenstiftung St. Michael - neu geschaffen.
Des Weiteren wurden neue Plätze für die GTK Anschlussbetreuung beim Kinderland Plus gGmbH  geschaffen. Für die Mittagsbetreuung der Kolpingfamilie Poing e.V. in der Karl-Sittler-Schule stehen weitere Räumlichkeiten zur Verfügung.

Es gibt weiterhin noch freie Plätze in der Ganztagesklasse und Reserve im Hortbereich.

Die  Schülerbeförderung zu allen Horteinrichtungen wird weiterhin sichergestellt.

Die Verwaltung wird für das Schuljahr 2019/2020 das bisherige Angebot an Betreuungs-möglichkeiten für schulpflichtige Kinder, wie bisher, jährlich überprüfen und bei Erfordernis im Rahmen der Möglichkeiten das Betreuungsangebot entsprechend ergänzen/anpassen.

Grundsätzlich erfolgt die Platzvergabe für alle Betreuungsplätze nach den Empfehlungen der Fachplanungsgruppe des Landkreises Ebersberg, als Resultat der Sozialraumanalyse, bestehend aus kommunalen und staatlichen Vertretern, sowie Trägerverbänden. Die Vergabekriterien sind ursprünglich für U3 und Ü3-Kinder Platzvergabe (Rechtsanspruch) entworfen worden, im Hortbereich werden diese analog angewendet.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage folgender Gewichtungsfaktoren:

*Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen lt. Erfassung durch das Jugendamt (4 Pkt.)
*Kinder, deren Eltern (oder alleinziehend) erwerbstätigt sind bzw. in Ausbildung befinden (5 Pkt.)
*Kinder, deren Eltern arbeitslos sind und die Aufnahme von einer Arbeit zum 01.09. nachweislich durch die Betreuung in der Kita ermöglicht wird (4 Pkt.)
*Geschwisterkinder (1 Pkt.)
*Wechsel innerhalb des Kinderhauses - nur bei nach Altersbereich befristeten Betreuungsvertrag (2 Pkt.)
*Alter des Kindes (Hort 1. und 2. Klasse) (1 Pkt.) bei Neuaufnahme
*pädagogische Gründe hinsichtlich der Gruppenstruktur (2 Pkt.)
*Ortsnähe der Kita (1 Pkt.)
*Betreuungsmöglichkeit innerhalb gewachsener familiärer Struktur in der Gemeinde (-2 Pkt.)



Bei Punktegleichstand:
Regelung der Gemeinde Poing: sogenannte Personalkinder (Mitarbeiter des Trägers) und
Regelung der Fachplanungsgruppe: Kinder mit einer ggfs. vorhandenen (bzw. drohenden) Behinderung erhalten den Vorrang.

Ergebnis:
Der aktuelle Bedarf an schulnaher Betreuung ist für das kommende Schuljahr 2018/2019 somit gedeckt werden.
Nicht alle Wünsche der Eltern können/konnten erfüllt werden, jedoch werden alle Kinder untergebracht.

Datenstand vom 17.09.2018 17:15 Uhr