Fluglärm - Verbesserung der Schutzwirkung des Fluglärmschutzgesetzes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 22.08.2018 ging ein Schreiben über den Bürgermeisterverteiler der Gemeinden im Landkreis Ebersberg bei der Gemeinde ein, mit der Bitte, entsprechend dem Musterbeschlussvorschlag für eine Veranstaltung am 12.09.2018 in Berlin dementsprechend Beschlüsse zu fassen.
Nachdem der Gemeinderat Poing erst heute, 13.09.2018, wieder tagt, wurde ein entsprechendes Schreiben an die ARGE Deutscher Fluglärmkommissionen und der Kommission zur Abwehr des Fluglärms in Frankfurt am Main gesandt:
Sehr geehrte Frau Wollert,
die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) vom 18.05.2018 beschreibt umfänglich und kompetent den Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Vorrangig nimmt die Stellungnahme dabei Bezug auf die gesetzlich bereits für 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG). Dieses behandelt die Aufgabenbereiche passiver Schallschutz und Wohnsiedlungsrestriktionen bzw. Bauverbote für die besonders durch Fluglärm belasteten Wohngebiete im Umfeld von Flughäfen.
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) beschränkt sich nicht nur auf den aktuellen Berichtsbedarf zu novellierungsbedürftigen Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes. Gleichzeitig macht die Stellungnahme darauf aufmerksam, dass den Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also dem Vermeiden/der Reduzierung des Lärms an der Quelle endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind.
Folglich regt die Stellungnahme an, auch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einer Überprüfung zu unterziehen, weil in diesem, derzeit in nahezu unwirksamem Maße, aktive Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.
Die Gemeinde Poing schließt sich den Einschätzungen und Forderungen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zum Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes, mit der der dringende gesetzliche Reformbedarf im Hinblick auf die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm begründet wird, an.
gez.
Albert Hingerl
1. Bürgermeister
Datenstand vom 29.10.2018 13:57 Uhr