Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung Ergebnisse Bestandsanalyse 2016 und Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö beratend 2

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 23.10.2018 vorberaten. Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Das Ergebnis aus der augenscheinlichen Bestandsaufnahme der Liegenschaft Rathausstr. 3 (Baujahr 1965/ Baugenehmigung 1964) und weitere notwendige Maßnahmen, die 2016 noch nicht im Bericht der Bestandsanalyse enthalten waren, wurden dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 23.10.2018 vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig den unten genannten Beschlussvorschlag empfohlen.

Beschlussvorschlag

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HHSt. 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Unterhalt) sind im Haushaltsjahr 2018 und dem Finanzplan bis 2021 Mittel i.H.v. 1.268.000,00 € für die Maßnahmen aus der Bestandsanalyse 2016 eingestellt.

Auf der HHSt. 06000.940000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Hochbaumaßnahmen) sind Mittel i.H.v. 280.000 € für die Dämmung des UG und die Umgestaltung Rathausvorplatz im Zuge ENB Grundschule eingestellt.

Der Ansatz auf der HHSt. 06000.500000  (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Unterhalt) für das Jahr 2019 wird lediglich Planungskosten i.H.v. 300.000 € und den Austausch des Bodenbelages im Bürgerbüro i.H.v. 9.000 € vorsehen. Die diesen Ansatz übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Ergänzung der Beschlussvorlage zum Umbau des 5. Stocks, verlesen während der Sitzung:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 zu Büroräumen wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 20.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 - Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Die Verwaltung ging zu diesem Zeitpunkt (ohne eine konkrete Planung und dementsprechende Massen und Einheitspreise vorliegen zu haben, jedoch auf Grundlage einer vergleichbaren abgerechneten Baumaßnahme) von Kosten von ca. 90.000 € inkl. Planungskosten aus.

Berücksichtigt waren damals jedoch weder besondere Nutzeranforderungen noch eine mögliche Schadstoffsanierung.
Nach Vorlage eines Nutzungskonzeptes und der Schadstoffgutachten für den umzu nutzenden Teilbereich in der Rathausstraße 3 erfolgte die Vorplanung inkl. Kostenschätzung.

Die Kosten wurden demnach auf ca. 142.000,00 € brutto inkl. NK ermittelt.

Damit die Räumlichkeiten für den nun feststehenden Nutzer funktionieren, sind ein Versetzen zweier Türen sowie ein Wanddurchbruch zwischen zwei Büros vonnöten. Akustikdecken, ein höherwertiger robusterer Bodenbelag, eine zusätzliche Sonnenschutzanlage und eine kleine Teeküche wurden ebenfalls gewünscht.
Aus dem Brandschutzkonzept ergibt sich zudem der notwendige Austausch der Türe zum Treppenhaus.

Darüber hinaus wurden durch ein inzwischen vorliegendes Gutachten Schadstoffe in den zu bearbeitenden Bereichen bestätigt, sodass hier im Vorfeld eine Schadstoffsanierung nötig wird.

Die Mehrkosten wurden in der Haushaltsplanung für 2019 auf der HHSt. 06000.940000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Hochbaumaßnahmen) berücksichtigt.

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Beschluss

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 23.10.2018 vorberaten. Nach kurzer Beratung folgte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 einstimmig der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Datenstand vom 07.12.2018 10:52 Uhr