Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der BAB A 94"; Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten beraten und beschlossen, dieser Änderung nicht zuzustimmen.

Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen (vgl. anhängenden Sitzungsauszug).

Die 30. Änderung des FNPes der Gemeinde Vaterstetten wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 23.11.2018

Feststellung der Bauverwaltung

zur Abwägung Gemeinde Vaterstetten:

Zu Verkehr:
Zu 1.
Nachdem es sich bei der Gemeinde Vaterstetten um eine Flächengemeinde (34,18 km²) handelt, ist diese Verhältniszahl nicht überraschend. Im Vergleich: Poing 12,92 km²

Zu 2.:
Die Zahl der Arbeitsplätze ist u.a. auch stark abhängig von der Art des vorhandenen Gewerbes (großflächiger Einzelhandel bringt nur wenige Arbeitsplätze auf viel Fläche).

Zu 3.:
Die angrenzende Wohnbebauung erscheint bereits heute überproportional mit Gewerbe belastet.

Zu 4.:
Die Ausweisung dieser Fläche (S & B) steht nicht im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm der Gemeinde Vaterstetten. Diese Fläche liegt unmittelbar am S-Bahn-Haltepunkt Grub (war entscheidend für Standortentscheidung des Unternehmens) sowie gemäß Regionalplan im Bereich für besondere Siedlungsentwicklung.

Das interkommunale Gewerbegebiet war immer westlich der Parsdorfer Straße / Gruber Straße vorgesehen.

Zu 5.:
Im Vergleich zum geplanten Gewerbepark in Vaterstetten lässt sich hier die „Verkehrsintensivität“ nicht erkennen.

Hierzu gibt es eine verkehrliche Stellungnahme von Herrn Prof. Kurzak vom 10.04.2013. In dieser wird folgendes dargestellt:
  • Verkehrsbelastung EBE 17, Gruber Straße, südlich Kreisverkehrsplatz: 13.500 Kfz/Tag, Schwerverkehrsanteil 6 % (770 Lkw/Busse/Tag). Bei der Zählung am Do. 19.10.2017 wurden 12.600 Kfz/Tag erfasst, also 900 Kfz/Tag weniger. Dies begründet sich in der Sperrung der Brücke Grub, Parsdorfer Straße.
  • In der Morgenspitze (7.30 – 8.30 Uhr) liegt die Hauptlastrichtung des Verkehrs von Parsdorf kommend in Richtung Poing und in der Abendspitze (17.00 – 18.00 Uhr) in entgegengesetzter Richtung.
  • Für Schustermann & Borenstein wurde für den Endausbau (Verwaltung und Lager – rd. 450 Mitarbeiter) 265 Kfz/Tag + rd. 35 Lkw/Tag prognostiziert, also rd. 600 Kfz-Bewegungen/Tag, wovon rd. 480/Kfz/Tag Richtung Süden (Gruber Straße) fahren.
  • Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nachbargemeinden wurden als äußerst marginal bezeichnet.

Bei S & B wird im 2-Schichtbetrieb gearbeitet, derzeit rd. 850 Mitarbeiter, wovon 50 % mit der S-Bahn fahren. Die Nähe zur S-Bahn-Station Grub war das größte Ansiedlungsargument. Die Lkw-Bewegungen liegen bei ca. 50/Tag.

Die Prognose von Prof. Kurzak aus dem Jahr 2013 war insoweit zutreffend.

Im Vergleich hierzu plant Vaterstetten einen Gewerbepark mit ca. 1.800 Mitarbeitern, 2.300 Kfz-Bewegungen/Tag sowie 370 Lkw-Bewegungen/Tag, also ca. das 4-fache Verkehrsaufkommen.

Insgesamt ist der Zählung vom 19.10.2017 zu entnehmen, dass der Hauptverkehrsstrom am Knotenpunkt Kirchheimer Allee / Gruber Straße EBE 1 / Münchener Straße / Senator-Gerauer-Straße EBE 1 von Ost nach West bzw. entgegengesetzt läuft.


Zu 6.:
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung für den Umbau der Kreuzungsanlage Rampe A 94 / EBE 17 / Nordspange wird folgendes festgestellt:

Über die von Vaterstetten geforderte Kostenbeteiligung wird unabhängig hiervon beraten, sobald die genauen Zahlen (Verkehrsströme und Kosten) schlüssig begründet wurden.

Der Nutzen der Nordspange für die Wohnbevölkerung und die Ansiedlung des Logistikbetriebes erschließt sich der Gemeinde Poing nicht.

Zu Umweltprüfung:
Hierzu wird festgestellt, dass die Gemeinde Poing dies im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgebracht hat.

Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG besagt, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, erst wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Dies ist hier nicht gegeben, da für die CEF-Flächen kein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Die Immobilien Freistaat Bayern als Verkäufer des Grundstücks hat dem Vorhabensträger SBF GmbH & Co. KG privatrechtlich, in interner Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort, die dauerhafte Anlage und Duldung von 10 mit der Fruchtfolge wechselnden Lerchenfenstern verbindlich zugesichert.

Somit war eine Zustimmung der Gemeinde Vaterstetten nicht einzuholen, die Flächen sind im Eigentum des Freistaates Bayern und werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft bewirtschaftet und liegen im Bereich des Staatsgutes Grub.

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub (S & B) waren diese im Verfahren in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.

Für die Zukunft wird die Gemeinde Poing dies beachten.

Allgemein:

Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt ist entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.

Zu „Stellungnahme Prof. Kurzak - nur Verkehr“ vom 3. Juli 2018:
Hier wird klargestellt, dass die Gemeinde Poing den geplanten Gewerbepark ablehnt. Unabhängig hiervon wurde die Anregung vorgebracht, den Gewerbepark näher an die BAB A 94 zu legen.


Aktuelle Information:

Am 14.11.2018 fand bei der Autobahndirektion Südbayern eine Besprechung mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Landkreises Ebersberg, der Gemeinde Vaterstetten, dem Investor des Gewerbeparks Parsdorf, den Verkehrsgutachtern der Gemeinde Vaterstetten statt, zu der auch Vertreter der Gemeinde Poing eingeladen worden sind.

In dieser Besprechung wurde zur Kreuzung der EBE 17 / AS Parsdorf der A 94 einvernehmlich folgendes festgelegt:

  • Bis zum Jahr 2025 kann die Kreuzung den durch den Gewerbepark Parsdorf und das Wohngebiet W 7 erzeugten Zusatzverkehr ohne Umbaumaßnahmen bewältigen.
  • Im Jahr 2025 soll auf Empfehlung des Verkehrsgutachters eine erneute Überprüfung der Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit erfolgen.
  • Sollten aufgrund dieser erneuten Überprüfung bauliche Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich (2. Linksabbiegespur zur Geradeausspur, Änderung der Ampel) erforderlich werden, werden diese in einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (AD, Landkreis EBE, Gemeinden Vaterstetten und Poing) geregelt.
  • Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen werden von der Gemeinde Vaterstetten auf
ca. 570.000 Euro geschätzt. Diese Kosten werden aufgrund gutachterlicher Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Vaterstetten zu einem Drittel durch den Zusatzverkehr aus Poing verursacht.
  • Sollte diese Ursächlichkeit tatsächlich nachgewiesen werden, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel dieser Kosten in Aussicht gestellt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:

Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Beschluss

Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:

Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten beraten und beschlossen, dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
Die 30. Änderung des FNPes der Gemeinde Vaterstetten wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.
Frist für die Stellungnahme: 23.11.2018
Zu der Abwägung im Gemeinderat Vaterstetten am 20.09.2018 erfolgte eine zusammenfassende Stellungnahme durch die Verwaltung in der Sitzung.

Allgemein:
Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde ist, entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.

Aktuelle Information: Am 14.11.2018 fand bei der Autobahndirektion Südbayern eine Besprechung mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Landkreises Ebersberg, der Gemeinde Vaterstetten, dem Investor des Gewerbeparks Parsdorf, den Verkehrsgutachtern der Gemeinde Vaterstetten statt, zu der auch Vertreter der Gemeinde Poing eingeladen worden sind.

In dieser Besprechung wurde zur Kreuzung der EBE 17 / AS Parsdorf der A 94 einvernehmlich folgendes festgelegt:
  • Bis zum Jahr 2025 kann die Kreuzung den durch den Gewerbepark Parsdorf und das Wohngebiet W 7 erzeugten Zusatzverkehr ohne Umbaumaßnahmen bewältigen.
  • Im Jahr 2025 soll auf Empfehlung des Verkehrsgutachters eine erneute Überprüfung der Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit erfolgen.
  • Sollten aufgrund dieser erneuten Überprüfung bauliche Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich (2. Linksabbiegespur zur Geradeausspur, Änderung der Ampel) erforderlich werden, werden diese in einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (AD, Landkreis EBE, Gemeinden Vaterstetten und Poing) geregelt.
  • Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen werden von der Gemeinde Vaterstetten auf ca. 570.000 Euro geschätzt. Diese Kosten werden aufgrund gutachterlicher Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Vaterstetten zu einem Drittel durch den Zusatzverkehr aus Poing verursacht.
  • Sollte diese Ursächlichkeit tatsächlich nachgewiesen werden, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel dieser Kosten in Aussicht gestellt.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:
Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Datenstand vom 07.12.2018 10:52 Uhr