Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung"; Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juli 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41.1 für das „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ gefasst. 

Das Büro Prof. Kagerer wurde beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplankonzeptes den Bebauungsplan-Vorentwurf zu erstellen und diesem dem Gemeinderat vorzustellen. 

Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als „Öffentliche Grünfläche – Sportflächen“ festgesetzt werden. Für die Flurnummern 748 und 751 im Osten erfolgt im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Öffentliche Grünfläche – Sportfläche“.
Die derzeit im Flächennutzungsplan als Erweiterungsflächen Sport festgesetzten Flächen im Norden (Flurnummern 725, 736, 1515, 1514, 1513, 1512, 1511) werden umgewidmet in „Landwirtschaft“.

Durch Frau Wrulich wird in der Sitzung der Bebauungsplanentwurf vorgestellt 

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 06.12.2018 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Beschluss

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 06.12.2018 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juli 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41.1 für das „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ gefasst. 
Das Büro Prof. Kagerer wurde beauftragt, auf der Grundlage des Bebauungsplankonzeptes den Bebauungsplan-Vorentwurf zu erstellen und diesem dem Gemeinderat vorzustellen. 
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als „Öffentliche Grünfläche – Sportflächen“ festgesetzt werden. Für die Flurnummern 748 und 751 im Osten erfolgt im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Öffentliche Grünfläche – Sportfläche“.
Die derzeit im Flächennutzungsplan als Erweiterungsflächen Sport festgesetzten Flächen im Norden (Flurnummern 725, 736, 1515, 1514, 1513, 1512, 1511) werden umgewidmet in „Landwirtschaft“.
Durch Frau Wrulich wurde in der Sitzung der Bebauungsplanentwurf vorgestellt.
Nach Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 06.12.2018 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Datenstand vom 31.05.2022 11:47 Uhr