Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 (TOP 5) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet „Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe“ beraten und beschlossen, dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen (vgl. anhängenden Sitzungsauszug).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 176 wurde mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.
Frist für die Stellungnahme: 14.12.2018
Feststellung der Bauverwaltung:
Nachdem die von der Gemeinde Poing abgegebenen Stellungnahmen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum BP Nr. 176 identisch waren, wird auf die Beschlussvorlage der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018 (TOP 3) verwiesen.
Allgemein:
Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt ist, entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.
Zu „Stellungnahme Prof. Kurzak - nur Verkehr“ vom 3. Juli 2018:
Hier wird klargestellt, dass die Gemeinde Poing den geplanten Gewerbepark ablehnt. Unabhängig hiervon wurde die Anregung vorgebracht, den Gewerbepark näher an die BAB A 94 zu legen.
Aktuelle Information:
Am 14.11.2018 fand bei der Autobahndirektion Südbayern eine Besprechung mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Landkreises Ebersberg, der Gemeinde Vaterstetten, dem Investor des Gewerbeparks Parsdorf, den Verkehrsgutachtern der Gemeinde Vaterstetten statt, zu der auch Vertreter der Gemeinde Poing eingeladen worden sind.
In dieser Besprechung wurde zur Kreuzung der EBE 17 / AS Parsdorf der A 94 einvernehmlich folgendes festgelegt:
- Bis zum Jahr 2025 kann die Kreuzung den durch den Gewerbepark Parsdorf und das Wohngebiet W 7 erzeugten Zusatzverkehr ohne Umbaumaßnahmen bewältigen.
- Im Jahr 2025 soll auf Empfehlung des Verkehrsgutachters eine erneute Überprüfung der Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit erfolgen.
- Sollten aufgrund dieser erneuten Überprüfung bauliche Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich (2. Linksabbiegespur zur Geradeausspur, Änderung der Ampel) erforderlich werden, werden diese in einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (AD, Landkreis EBE, Gemeinden Vaterstetten und Poing) geregelt.
- Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen werden von der Gemeinde Vaterstetten auf
ca. 570.000 Euro geschätzt. Diese Kosten werden aufgrund gutachterlicher Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Vaterstetten zu einem Drittel durch den Zusatzverkehr aus Poing verursacht.
- Sollte diese Ursächlichkeit tatsächlich nachgewiesen werden, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel dieser Kosten in Aussicht gestellt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing gibt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet „Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe“ der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:
Die Planung wird weiterhin abgelehnt.
Beschluss
Die Gemeinde Poing gibt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet „Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe“ der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:
Die Planung wird weiterhin abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 (TOP 5) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet „Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe“ beraten und beschlossen, dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen (vgl. anhängenden Sitzungsauszug).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 176 wurde mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.
Frist für die Stellungnahme: 14.12.2018
Feststellung der Bauverwaltung:
Nachdem die von der Gemeinde Poing abgegebenen Stellungnahmen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum BP Nr. 176 identisch waren, wird auf die Beschlussvorlage der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018 (TOP 3) verwiesen.
Allgemein:
Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt ist, entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.
Zu „Stellungnahme Prof. Kurzak - nur Verkehr“ vom 3. Juli 2018:
Hier wird klargestellt, dass die Gemeinde Poing den geplanten Gewerbepark ablehnt. Unabhängig hiervon wurde die Anregung vorgebracht, den Gewerbepark näher an die BAB A 94 zu legen.
Im Übrigen wurde auf die Stellungnahme zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten (GR 15.11.2018) verwiesen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Poing gibt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet „Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe“ der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:
Die Planung wird weiterhin abgelehnt.
Datenstand vom 31.05.2022 11:47 Uhr