Änderung der Abfallwirtschaftssatzung;
Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 4. Dezember 2018 wurde die geplante Satzungsänderung in § 16 Abs.1 Satz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Poing vom 02.08.1991vorberaten. Auf die Beschlussvorlage aus dieser Sitzung wird verwiesen.
Über das Ergebnis der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss wird berichtet.
Seitens der Verwaltung wird folgende Änderungssatzung vorgeschlagen:
Auf Grund des Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 sowie Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf die Gemeinden des Landreises Ebersberg erlässt die Gemeinde Poing folgende Änderungssatzung:
§ 1 Änderungen
(1) In § 16 Abs. 1 wird in der Aufzählung folgende Nummer 9 eingefügt:
9. gegen die Vorschriften des § 10 Abs. 2 verstößt
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Beschlussvorschlag
Der o. g. Änderung der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2019 wird zugestimmt.
Beschluss
Der o. g. Änderung der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2019 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 sowie Art. 7 Abs. 1 Bay-AbfG folgende Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung in der Gemeinde Poing.
§ 1 Änderungen
(1) In § 16 Abs. 1 wird in der Aufzählung folgende Nummer 9 eingefügt:
9. gegen die Vorschriften des § 10 Abs. 2 verstößt
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Datenstand vom 31.05.2022 11:47 Uhr