Vorberatung einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.03.2018 ö beratend 3

Sachverhalt

Anlagen:
Friedhofsgebührensatzung i.d.F. vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016
Satzungsentwurf i.d.F. vom 01.05.2018


Im vorherigen TOP wurde die Änderung der Friedhofssatzung behandelt.
Grund dafür war u.a. die Erweiterung der Bestattungseinrichtungen um einen naturnahen Bestattungsgarten.

Daher muss auch die Satzung über die Gebühren für das Bestattungswesen vom 14.12.1992 geändert werden.

Eine kostendeckende Kalkulation der Grabnutzungsgebühr für ein Urnengrab im Bestattungsgarten war nicht möglich, da derzeit nicht bekannt ist, welcher Pflegeaufwand für die Einrichtung erforderlich ist und wie viele Beisetzungen erfolgen werden.

Auf Vorschlag der Kämmerei soll die Grabnutzungsgebühr in gleicher Höhe, wie bisher für ein Urnenerdgrab, auch für eine Grabstätte im Bestattungsgarten erhoben werden.
Dies sind 700,00 € für den Benutzungszeitraum von 12 Jahren.

Eine Neukalkulation aller Gebühren ist für die Zeit ab 2020 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund Art. 8 Kommunalabgabegesetz und Art. 22 Kostengesetz folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung in der Gemeinde Poing:

§ 1
Erweiterung von Gebührentatbeständen


In § 3 Abs. 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten        700,00 €


Da eine Grabstätte im Bestattungsgarten nicht verlängert werden kann, wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:
Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten.


§ 2
redaktionelle Änderungen


Folgende Änderung wurde aus redaktionellen Gründen erforderlich:
§ 3 Abs. 1 Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird Nr. 5.


§ 3
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung wird – ohne Änderung - als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung wird – ohne Änderung - als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden.
Daher ist eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.
Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten muss ebenfalls festgesetzt werden. Dies erfolgt in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Auf dessen Verschlag sollen beide Satzungsentwürfe, nach einer entsprechenden Änderung, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Datenstand vom 19.04.2018 11:28 Uhr