Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bisher ist die Nutzung der Gemeindebücherei Poing wie folgt geregelt gewesen:
- Durch die Satzung zuletzt geändert am 14.10.1996 (Anlage 1)
- durch die Gebührensatzung, zuletzt geändert am 19.01.2009 (Anlage 2)
- durch die Benutzungsordnung gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung zuletzt geändert am 14.10.1996 (Anlage 3)
Die Verwaltung hat während der Zeit der Schließung der Gemeindebücherei aufgrund der Verlagerung in die Marktstraße 4, deren Umbau in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird, einen neuen
- Satzungsentwurf, Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing (Anlage 4)
und einen neuen
- Gebührensatzungsentwurf, Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing (Anlage 5)
erarbeitet.
Kriterien der bisher gültigen Nutzungsordnung wie das Leihe-Verfahren mit Fristen, Zulassung und Beschränkungen sind nun in den Satzungsentwurf eingearbeitet Dazu sind die Erfahrungen bereits bestehender Büchereien mit digitaler Nutzung herangezogen worden.
In dem Satzungsentwurf über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing sind neben den Regularien der Nutzung der Printmedien die zukünftige Online-Leihe, auch im Onleihe-Verbund SüBO (Südbayern Onleihe) sowie die Nutzung der öffentlichen PC-Arbeitsplätze der Gemeindebücherei eingearbeitet.
Damit entspricht der Satzungsentwurf den heutigen Anforderungen an digitale Mediennutzung in einer kommunalen Bücherei.
Es wird insbesondere vorgeschlagen, den Nutzerkreis gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Satzungsentwurfes zu erweitern. (Anlage 6)
Öffnungszeiten und Hausordnung gemäß § 12 der Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing werden als laufendes Geschäft der Verwaltung gesondert erlassen und veröffentlicht. (Anlage 6)
Die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Bücherei der Gemeinde Poing gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing regelt insbesondere die anfallenden Grundgebühren, die Kosten des digitalen Leseausweises, der Nutzung der Printmedien, der Fernleihe sowie die Säumnis- und Mahngebühren.
Die Höhe der Gebühren ist in etwa vergleichbar mit den umliegenden Gemeindebüchereien.
Beide Entwürfe sind von der Verwaltung auf Plausibilität geprüft worden.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- Die Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing wird ohne Änderungen beschlossen.
- Die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei wird mit folgender Änderung beschlossen:
Im § 5 Vorbestellung, Kopien, Internet wird in der 2. Zeile eingefügt (fett):
„Kopien, Ausdrucke pro Seite: EUR 0,10“
Beschluss 1
Die Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing wird ohne Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei wird mit folgender Änderung beschlossen:
Im § 5 Vorbestellung, Kopien, Internet wird in der 2. Zeile eingefügt (fett):
„Kopien, Ausdrucke pro Seite: EUR 0,10“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Kurzbericht
(kra) Bisher ist die Nutzung der Gemeindebücherei Poing durch die Satzung zuletzt geändert am 14.10.1996, durch die Gebührensatzung, zuletzt geändert am 19.01.2009 und durch die Benutzungsordnung gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung zuletzt geändert am 14.10.1996 geregelt gewesen.
Die Verwaltung hat während der Zeit der Schließung der Gemeindebücherei aufgrund der Verlagerung in die Marktstraße 4, deren Umbau in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird, eine neue Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing und eine neue Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing erarbeitet.
Kriterien der bisher gültigen Nutzungsordnung wie das Leihe-Verfahren mit Fristen, Zulassung und Beschränkungen sind nun in den Satzungsentwurf eingearbeitet Dazu sind die Erfahrungen bereits bestehender Büchereien mit digitaler Nutzung herangezogen worden.
In dem Satzungsentwurf über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing sind neben den Regularien der Nutzung der Printmedien die zukünftige Online-Leihe, auch im Onleihe-Verbund SüBO (Südbayern Onleihe) sowie die Nutzung der öffentlichen PC-Arbeitsplätze der Gemeindebücherei eingearbeitet.
Damit entspricht der Satzungsentwurf den heutigen Anforderungen an digitale Mediennutzung in einer kommunalen Bücherei.
Es wurde vorgeschlagen, den Nutzerkreis zu erweitern. Öffnungszeiten und Hausordnung gemäß § 12 der Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing werden als laufendes Geschäft der Verwaltung gesondert erlassen und veröffentlicht.
Die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Bücherei der Gemeinde Poing gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Poing regelt insbesondere die neu anfallenden Grundgebühren, die Kosten des digitalen Leseausweises, der Nutzung der Printmedien, der Fernleihe sowie die Säumnis- und Mahngebühren.
Die Höhe dieser Gebühren ist in etwa vergleichbar mit denen der umliegenden Gemeindebüchereien.
Datenstand vom 19.04.2018 11:28 Uhr