Am 16.03.2018 ging der Abweichungsantrag vom 15.03.2018 bei der Gemeinde Poing ein.
Gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Poing über Art und Höhe von Einfriedungen vom 11.04.2014 sind geschlossene Einfriedungen jeglicher Art (z.B. Mauern, Betonwände, sichtschutzzäune ausgeschlossen.
Von den Vorschriften dieser Satzung kann die Gemeinde Befreiungen nach Maßgabe des Art. 63 BayBO gewähren.
Der Eigentümer der Hauptstraße 4 plant die Errichtung einer begrünten Wand (2 m hoch, 12 m lang) auf einem Teil der Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 374 und Fl.Nr. 60/3 (vgl. Lageplan).
Als Begründung wird folgendes angeführt:
Die Wand ist abgeschrägt (ähnlich der Schutzwand entlang der Bahnstrecke Richtung Wildpark im neuen Wohngebiet), dadurch wird eine größere Fläche der Begrünung geschaffen (48 qm bei 2 m Höhe), bzw. 60 qm bei 2,50 m Höhe), welche mit wildem Wein und Efeu bepflanzt werden soll. Nach Rücksprache mit Hr. Obermeier (Verein für Gartenbau und Landespflege Poing / Mitinitiator des Projektes „Poing summt“) ist diese Kombination zum einen ein optimales Frühfutter und durch die Anpflanzung von Efeu ein optimales Spätfutter für die Bienen vor der Winterzeit. Diese Wand ist als Biotop zu sehen und dient nicht nur als Futter für die Bienen, sondern fördert und unterstützt auch den Raum für die Insektenvielfalt und gibt Raum als Brutstätte für diverse Vögel.
Wie Sie dem Lageplan entnehmen können, soll diese Wand auf der Grundstücksgrenze zwischen der Fl.Nr. 374 und 60/3 erbaut werden.
Die Wand grenzt an keine Straße an und wird weder von der Hauptstraße noch von der Poststraße sichtbar sein und beeinflusst oder verändert somit das Ortsbild nicht.
Die technischen Details sind zu Ihrer Information beigefügt.
Wir freuen uns, wenn Sie unserem Antrag stattgeben und wir dadurch das Projekt „Poing summt“ unterstützen können und zeitgleich zu einer vergrößerten Fläche zur Förderung der Artenvielfalt diverser Insekten beitragen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Verunstaltung des Orts- bzw. Straßenbildes ist zwar nicht zu erwarten, da der Bereich in dem die Einfriedung vorgesehen ist, nicht einsehbar ist. Unabhängig davon wird ein Präzedenzfall geschaffen. (Ankündigungen für den Wunsch nach Errichtung einer solchen Wand liegen bereits von 2 weiteren Grundstückseigentümern vor.)
Deshalb wird die Errichtung der Wand seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Verlesener Brief während der Sitzung:
Sehr geehrte Frau Wirth,
aus naturschutzfachlicher Sicht sehen wir keinen Grund von einer Abweichung der Anforderungen nach § 4 der Einfriedungssatzung. Die Argumentation der Begründung, dass der Bau der Mauer zur Förderung der Biodiversität und zur Unterstützung des Projekts "Poing summt" dient, ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Zur Förderung des Ortsbildes des Projektes "Poing summt" und zur Unterstützung der Artenvielfalt erreicht man diesen Effekt auf natürliche Art und Weise durch die Pflanzung von geeigneten, standortgerechten heimischen Sträuchern entlang der Grundstückgrenzen. Durch die Auswahl verschiedener Sträucher mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten, kann man für die Insekten ( u. a. Bienen) ein optimales Nahrungsangebot sowohl im Frühjahr als auch im Herbst schaffen. Zudem dienen Sträucher Vögeln als Brutstätten und als Vogelnährgehölz.
Wir bitten von der Argumentation Abstand zu nehmen, dass durch begrünte Sichtschutzwände zwischen den Grundstückseigentümern die Biodiversität innerhalb der Ortschaften erhöht wird. Eine Erhöhung der Biodiversität findet durch die Pflanzung geeigneter Sträucher statt, diese erhöhen nicht nur die Wertigkeit des Ortsbildes, sondern schaffen auch Lebensräume für Vögel, für Insektenarten und können im Herbst durch Laubfall auch bestimmten Säugetieren einen Platz zum Überwintern bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Erl
untere Naturschutz- und Abgrabungsbehörde
Fachreferent für Naturschutz im Landratsamt Ebersberg