Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2018 mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst:
Der Instandsetzung der Terrasse im Bürgerhaus wie oben beschrieben wird zugestimmt.
Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 25.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt. Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.
Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.
Die Fläche der Terrasse beträgt rd. 220 qm.
Da mit heimischen Holzarten immer wieder die gleichen Probleme zu befürchten sind (Splitter etc.) und diese Probleme auch durch regelmäßiges Abschleifen nicht wirklich in Griff zu bekommen sind, wird auf die Erstellung der Terrasse aus Holz nunmehr verzichtet. Tropische Holzsorten sollten aus ökologischen Gründen nicht verwendet werden.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Ferres hat zwischenzeitlich 3 Varianten vorgelegt.
Variante 1
Ausführung: Betonplatten 60 x 15 x 8 cm
Kosten: ca. 26.000 € netto
Vorteile: pflegeleicht, kostengünstig, rutschhemmend, große Farbvielfalt, geeignet zum barfußlaufen und Bobbycar fahren
Nachteile: raue Oberfläche
Empfehlung LA: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Variante 2
Ausführung: WPC-Terrassendielen
Kosten: ca. 61.000 € netto
Vorteile: pflegeleicht, rutschhemmend, Spreißelfrei, geeignet zum barfußlaufen (eingeschränkt) und Bobbycar fahren
Nachteile: höchste Kosten, starkes Aufheizen im Sommer, starke Längsausdehnung der Dielen
Empfehlung LA: nicht empfohlen
Variante 3
Ausführung: Steinteppich (Kieselbeschichtung)
Kosten: ca. 45.000 € netto
Vorteile: pflegeleicht, langlebige Variante, rutschhemmend, große Farbvielfalt, unauffällige Ausbesserungen bei Bedarf, geeignet zum barfußlaufen und Bobbycar fahren
Nachteile: hohe Kosten
Empfehlung LA: schöne, individuelle Variante
Für die Instandsetzung der Sitzbank schlägt der Herr LA Ferres eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) vor (Farbgebung abgestimmt auf das Gebäude/ die Terrasse).
Dieses Material ist bereits als Sitzauflage im Außenbereich einer anderen gemeindlichen Liegenschaft bekannt und hat sich bewährt.
Die Lösungsvorschläge wurden am 23.03.2018 dem Familienzentrum (Frau Knott) vorgestellt.
Von Seiten des Nutzers wird die Variante 1 favorisiert, wenn die Platten in ihrer Rauigkeit und die Ausführung bzgl. der Fugenausbildung in Anlehnung an die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 erfolgt (ebenfalls durch Kleinkinder genutzt).
Der Architekt des Bürgerhauses Herr Bez (Bez + Kock) hält grundsätzlich ein Holzdeck für sehr geeignet als Terrassenbelag einer Kita: „Er heizt sich weniger stark auf als Betonplatten und ist ein haptisch angenehmes Material welches gut mit dem Gebäude harmoniert. Klar ist, dass ein Holzverdeck von Zeit zu Zeit instandgesetzt bzw. erneuert werden muss, im Gegensatz zu Betonplatten.“ Alternativ kann er sich aber auch großformatige Betonplatten mit z.B. Natursteinvorsatz vorstellen: „Die Oberfläche sollte nicht zu glatt sein, eher aufgeraut, z.B. sandgestrahlt. Wichtig wäre eine farbliche Abstimmung mit dem beigen Farbton des Hauses und dessen Geometrie.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der genannten Vorteile und der Stellungnahmen des Nutzers sowie des Architekten des Bürgerhauses wird die Variante 1 zur Ausführung empfohlen.
Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.
Die Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) hat sich bereits in einer anderen Liegenschaft bewährt und wird zur Ausführung empfohlen.