Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses Neufarner Straße 10, Fl.Nr. 381/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Am 13.07.2018 ging der Antrag auf Vorbescheid vom 18.05.2018 vollständig ein.

Fragenkatalog / Beschreibung:

  • Laut dem Bebauungsplan vom 09.01.1078 ist die Flst. Nr. 381/2 als Mischgebiet ausgewiesen:
    Das würde bedeuten, dass im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit mit 300 qm entstehen müsste.

  • Daher mein Antrag aufgrund der Wohnungsknappheit und Unvermietbarkeit von Gewerbeflächen in Alt-Poing: Die Gewerbeeinheit aus dem Bebauungsplan zu streichen und in begehrten Wohnraum umzuwandeln. Insgesamt 13 Wohnungen, wovon hier 4 – 5 im Erdgeschoss entstehen könnten.

  • Bei den anderen Punkten wie Höhe, Ausrichtung, Dachneigung, Anzahl der Geschosse und Standort richte ich mich sehr gerne an die Vorgaben der Gemeinde Poing.

Feststellung der Bauverwaltung:
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung der baulichen Entwicklung im Ortszentrum Poing. Verbesserung des Angebots für den täglichen und periodischen Bedarf durch Ladennutzungen im Erdgeschoß der geplanten Gebäude, bzw. teilweise Büros und Praxen in den OG’s. Sicherung eines der Bedeutung Poings angemessenen Erscheinungsbildes, Schaffung eines einheitlichen Straßenraumes.

In den nördlich und südlich angrenzenden Gebäuden sind Gewerbeeinheiten vorhanden, ebenso westlich davon sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite (östlich, an der Neufarner Straße).

Eine Befreiung von der Festsetzung „MI“ bzw. Errichtung der Gewerbeeinheit ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Bei einer Bebauungsplanänderung nur für 1 Grundstück scheitert es regelmäßig an der Erforderlichkeit der Aufstellung / Änderung des Bebauungsplanes.

Dem Anliegen, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus ohne Gewerbeeinheit zu errichten, kann seitens der Gemeinde nicht gefolgt werden.

Beschlussvorschlag

Zum Antrag auf Vorbescheid für das Flst. Nr. 381/2, Neufarner Straße 10, Gemarkung Poing wird beschlossen, der Streichung der Gewerbeeinheit aus dem Bebauungsplan Nr. 23 nicht zuzustimmen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für das Flst. Nr. 381/2, Neufarner Straße 10, Gemarkung Poing wird beschlossen, der Streichung der Gewerbeeinheit aus dem Bebauungsplan Nr. 23 nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(smay) Am 13.07.2018 ging der Antrag auf Vorbescheid vom 18.05.2018 vollständig ein.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Teilgebiet an der Neufarner Straße“
Der Antragsteller stellte die Frage, ob statt der durch den Bebauungsplan festgesetzten Gewerbeeinheit nicht doch Wohneinheiten geplant werden dürfen, da Wohnungen besser vermietbar sind als Gewerbeeinheiten.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
In den nördlich und südlich angrenzenden Gebäuden sind Gewerbeeinheiten vorhanden, ebenso westlich davon und auf der gegenüberliegenden (östlichen) Straßenseite. Eine Befreiung von der Festsetzung „MI“ ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung erhalten bleiben sollen und auch der Erhalt von Gewerbe in Poing-Süd.
Bei einer Bebauungsplanänderung nur für ein Grundstück scheitert es regelmäßig an Erforderlichkeit der Aufstellung / Änderung des Bebauungsplanes.
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Neufarner Straße 10, Fl.Nr. 381/2, Gemarkung Poing, wird nicht erteilt.

Datenstand vom 24.10.2018 09:22 Uhr