Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von drei Reihenhauseinheiten mit drei Duplexgaragen in der Keltenstraße 9, Fl.Nr. 389/4, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2018 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 11. Juli 2018 ging nachfolgender Vorbescheid mit Fragenkatalog zur Bebauung der Keltenstraße 9 bei der Gemeinde ein:

Das angefragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/2-8003 Eb „Angelbrechtinger Feld“ von 1961. In diesem Bebauungsplan sind Baugrenzen und Firstrichtungen giebelständig zur Straße festgelegt. Die Dachneigung ist mit 22° bis 30° vorgeschrieben. Die östlich angrenzenden Grundstücke (Keltenstraße 5, 5a, 7, 7a) sind mit Doppelhäusern, traufständig zur Straße bebaut (ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes). Südlich angrenzend wurde innerhalb des seit 1961 geltenden B-Planes im Jahre 1974 ein weiterer Bebauungsplan namens „Römerstraße-Welfenstraße“ mit insgesamt 68 Reihenhauseinheiten (bis zu 7-Spänner) überlagert.
Durch die völlig veränderte Erschließung ergaben sich hier neue Firstrichtungen. Die GRZ wurde hier mit 0,4, die GFZ mit 0,8 (2 Vollgeschosse) festgesetzt. Für die Dachneigung wurde 30° bis 35° vorgeschrieben (Festsetzung 4.3.1)

Fragenkatalog zum Vorbescheid:

  1. Ist der Baukörper mit Größe 18,00 m x 10,50 m zweigeschossig mit Satteldach DN 30° längsseitig (traufseitig) zur Straße möglich? (Bezugsobjekt Keltenstraße 5/5a)
Kann hier von der festgesetzten Firstrichtung befreit werden?

  1. Ist eine Wandhöhe von 6,0 m zulässig?

  1. Ist eine Firsthöhe von 9,0 m möglich?

  1. Ist bei einer Dachneigung von 35° (Befreiung) eine Firsthöhe von 9,70 m möglich?

  1. Sind 3 Reihenhauseinheiten möglich?

  1. Kann von der nördlichen Baugrenze zur Straße abgerückt werden? (Baulinie?)

  1. Falls Punkt 6 positiv ist, können statt den Duplexgaragen 3 Stellplätze vor den Reihenhäusern angeordnet werden und die anderen 3 Stellplätze in Einzelgaragen liegen?

Feststellung der Bauverwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Angelbrechtinger Feld“ aus dem Jahr 1961. Dieser ist nur noch hinsichtlich Baugrenzen / Baulinien gültig, ansonsten richtet sich die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Keine Befreiung notwendig. Firstrichtung kann analog Keltenstraße 5/5a erfolgen.

Zu 2. und 3.:
Eine Wandhöhe von 6,0 m sowie Firsthöhe von 9,0 m ist möglich.

Zu 4.:
Auch hier ist keine Befreiung notwendig. Die Firsthöhe von 9,70 m erscheint möglich.

Grundsätzlich ist der Nachweis vom des Einfügens durch den Bauherrn / Architekten zu führen (Aufnahme und Eintrag der Umgebungsbebauung in einen Lageplan).

Zu 5.:
Die Errichtung eines Dreispänners ist möglich.

Zu 6.:
Eine Befreiung für das Abrücken von der nördlichen Baulinie wird nicht in Aussicht gestellt.

Zu 7.:
Da Antwort zu 6. negativ ist, hinfällig.

Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Errichtung von Duplexgaragen nicht empfohlen wird, da diese nicht gut angenommen werden und die Fahrzeuge auf der Straße stehen.

Beschlussvorschlag

Die Fragen aus dem Vorbescheid zum Neubau von drei Reihenhauseinheiten in der Keltenstraße 9, Fl.Nr. 389/4, der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag angeführt, beschlossen.

Beschluss

Die Fragen aus dem Vorbescheid zum Neubau von drei Reihenhauseinheiten in der Keltenstraße 9, Fl.Nr. 389/4, der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag angeführt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(smay) Mit Schreiben vom 11.07.2018 wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit Fragenkatalog bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Angelbrechtinger Feld“, welcher nur noch hinsichtlich der Baugrenzen gültig ist. Ansonsten richtet sich die Beurteilung nach der Umgebungsbebauung.
Der Fragenkatalog umfasste Fragen, wie hoch das Gebäude errichtet werden darf sowie die Frage, ob das Gebäude von der nördlichen Baulinie abgerückt werden darf, was aufgrund der zwingenden Baulinie des Bebauungsplanes Nr. 3 „Angelbrechtinger Feld“ nicht möglich ist.
Ansonsten wurden die Fragen positiv beantwortet.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Reihenhauseinheiten  auf dem Grundstück Keltenstraße 9, Fl.Nr. 389/4, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Datenstand vom 24.10.2018 09:22 Uhr