Zensus 2011 - Sachstand zur Klage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing hat gegen den Bescheid zur Einwohnerfestsetzung im Rahmen des Zensus 2011 geklagt. Der Bayerische Städtetag hat aktuell über den derzeitigen Sachstand informiert.
Das Bundesverfassungsgericht habe am 19.09.2018 das Urteil zur Normenkontrollklage der Städte Berlin und Hamburg veröffentlicht (Anlage). Das Gericht habe im Urteil festgestellt, dass das Zensusgesetz 2011 und die Stichprobenverordnung nicht verfassungswidrig seien. Dem Bundesgesetzgeber habe im Rahmen der damaligen Gesetzgebung in einer ex-ante-Betrachtung aufgrund der damals vorliegenden Erkenntnisse ein Spielraum zugestanden. Dass sich rückblickend zum Teil andere Erkenntnisse ergeben hätten (vor allem in der Gleichbehandlung von Kommunen über / unter 10.000 Einwohner), führe nicht zur Grundgesetzwidrigkeit der beiden Vorschriften. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings auch ausgeführt, dass Erkenntnisse aus dem nach dem Zensus 2011 erstellten Qualitätsbericht (Evaluierung) bei der rechtlichen Gestaltung des Zensus 2021 berücksichtigt werden müssten. Dies ist sei ein positives Ergebnis der Klagen.
Insgesamt hätten in Bayern 54 Städte und Gemeinden gegen den Bescheid geklagt. Die Stadt Amberg, die die „Musterklage“ eingereicht hatte, sei derzeit dabei, die ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichtsurteils dahingehend zu prüfen, ob das Verfahren beim VGH fortgesetzt werden solle. Sollte die „Musterklage“ der Stadt Amberg nicht fortgeführt werden, sei von der jeweiligen klagenden Stadt/Gemeinde individuell zu entscheiden, ob ihre Klage fortgeführt oder zurückgenommen werden sollte.
Datenstand vom 16.11.2018 13:10 Uhr