Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2017 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2017 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Rechenschaftsberichte der Verwaltung wurden erstellt.
Am 13.11.2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss für das Jahr 2017 folgender Prüfungsbericht abgegeben:
1.        Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3.        Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen
werden.
4.        Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5.        Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6.        Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Dieser ist nun vom Gemeinderat zu behandeln.

2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnungen (Inhalt siehe beiliegende Ergebnisblätter) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung, sofern keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung vorliegen - solche sind gegenwärtig nicht ersichtlich - nach Art. 102 Abs. 3 GO für das jeweilige Jahr zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2017 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2017.

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2017.

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2017 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen, das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 festgestellt und die Verwaltung für das 2017 entlastet.

Datenstand vom 18.01.2019 11:19 Uhr