Erweiterung Logistikgebäude in Poing, 2. Bauabschnitt, Parsdorfer Straße 13, Fl.Nr. 1438/36, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 20. November 2018 ging der o. g. Antrag bei der Gemeinde ein.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 27. August 2014 wirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das „Gewerbegebiet Grub, südlich der Bahnlinie / östlich der Parsdorfer Straße / nördlich der Münchner Straße“.

Das geplante Vorhaben wurde dem Bau- und Umweltausschuss im Rahmen einer Besichtigung am Dienstag, 11.09.2018, vorgestellt und erläutert.

Es werden folgende Anträge auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung 4, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
4.1 Festsetzung Baugrenze

Überschreitung Baugrenze
Um das Gebäude wirtschaftlich nutzen und erstellen zu können, ist die Einhaltung des bereits im Bestand festgelegten Rastermaßes erforderlich. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung der östlichen Baugrenze im GE 2 um 1,84 m.

Ziffer A 6.3 Flächen für Anpflanzungen in Verbindung mit B 5. Grünordnung
Verringerung der Flächen für Anpflanzungen an der östlichen Grundstücksgrenze
Die Fläche für Anpflanzungen an der östlichen Grundstücksgrenze muss von 2,85 m Breite auf 1,74 m Breite reduziert werden, um die 2-spurige Erschließungsstraße (im Gegenverkehr) auf der Gebäudeostseite realisieren zu können. Dies ist eine Folge der Überschreitung der Baugrenze, für die ein separater Antrag auf Befreiung vorgelegt wird. Ersatzpflanzungen können im verbleibenden Grünstreifen oder bei Erfordernis südlich der Halle 6 erfolgen.

Ziffer A 3.2 Maß der baulichen Nutzung; zulässige Geschossfläche im GE 2 (unter Berücksichtigung des bisher nicht voll ausgenutzten Baufeldes GE 1)
Die zulässige Geschossfläche im GE 1 + 2 wird um 3.967 qm überschritten. Die Überschreitung von GE 1 (Az. B-2014-993) lag bei 1.838 qm; somit liegt die zulässige Überschreitung der Geschossfläche in GE 2 bei 2.130 qm.
Die Überschreitung wird erforderlich, um den Büroflächenbedarf der Verwaltung der S&B Logistik GmbH zu decken.

Feststellung der Verwaltung:
Der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze um 1,84 im Osten sowie damit einhergehend die Verringerung der Flächen für Anpflanzungen wird zugestimmt.

Dies wurde bei der Ortsbesichtigung - auch aufgrund der direkt anschließenden ökologischen Ausgleichsfläche - für vertretbar beurteilt.

Der Geschoßflächenüberschreitung um 3.967 qm (für GE 1 und 2 insgesamt 50.870 qm) wird zugestimmt. Mit GE 3 (100 qm) und GE 4 (4.800 qm) ist die zulässige Gesamtgeschoßfläche noch unterschritten.

Stellplätze:
Entsprechend der Betriebsbeschreibung  wird mit dem 2. Bauabschnitt von 1.420 Mitarbeitern ausgegangen (im 2.Schichtbetrieb, je Schicht rd. 650 Mitarbeiter im Bereich Lager/Logistik). In der Verwaltung (ca. 8.00 – 17.00 Uhr: 120 Mitarbeiter).

Im Bestand sind derzeit 167 Stellplätze erforderlich (Baugenehmigung vom 04.07.2014), vorhanden 175.

Durch die geplante Erweiterung ergibt sich folgende Änderung:

150 Mitarbeiter (Lager): 1 Stellplatz / 3 Mitarbeiter: 50 Stellplätze
1.298 qm Nutzfläche Büro, 1 Stellplatz /30 qm = 43 Stellplätze, so dass zusätzlich 93 Stellplätze nachzuweisen sind (insgesamt erforderlich Bauabschnitt 1 + 2: 260 Stellplätze).

Mit dem 2. Bauabschnitt werden 94 Stellplätze neu errichtet, so dass insgesamt 269 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Stellplatzforderung ist somit erfüllt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Logistikgebäudes in Poing,
2. Bauabschnitt, Parsdorfer Straße 13, Fl.Nr. 1438/36, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze im Osten, Verringerung der Anpflanzungsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze sowie der Geschoßflächenüberschreitung (im GE 1 und 2) wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Logistikgebäudes in Poing,
2. Bauabschnitt, Parsdorfer Straße 13, Fl.Nr. 1438/36, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze im Osten, Verringerung der Anpflanzungsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze sowie der Geschoßflächenüberschreitung (im GE 1 und 2) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (cw) Am 20. November 2018 ging der o. g. Antrag bei der Gemeinde ein.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 27. August 2014 wirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das „Gewerbegebiet Grub, südlich der Bahnlinie / östlich der Parsdorfer Straße / nördlich der Münchner Straße“.
Das geplante Vorhaben wurde dem Bau- und Umweltausschuss im Rahmen einer Besichtigung am Dienstag, 11.09.2018, vorgestellt und erläutert.
Es werden folgende Anträge auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Festsetzung 4, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
4.1 Festsetzung Baugrenze
Überschreitung Baugrenze
Um das Gebäude wirtschaftlich nutzen und erstellen zu können, ist die Einhaltung des bereits im Bestand festgelegten Rastermaßes erforderlich. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung der östlichen Baugrenze im GE 2 um 1,84 m.
Ziffer A 6.3 Flächen für Anpflanzungen in Verbindung mit B 5. Grünordnung
Verringerung der Flächen für Anpflanzungen an der östlichen Grundstücksgrenze
Die Fläche für Anpflanzungen an der östlichen Grundstücksgrenze muss von 2,85 m Breite auf 1,74 m Breite reduziert werden, um die 2-spurige Erschließungsstraße (im Gegenverkehr) auf der Gebäudeostseite realisieren zu können. Dies ist eine Folge der Überschreitung der Baugrenze, für die ein separater Antrag auf Befreiung vorgelegt wird. Ersatzpflanzungen können im verbleibenden Grünstreifen oder bei Erfordernis südlich der Halle 6 erfolgen.
Ziffer A 3.2 Maß der baulichen Nutzung; zulässige Geschossfläche im GE 2 (unter Berücksichtigung des bisher nicht voll ausgenutzten Baufeldes GE 1)
Die zulässige Geschossfläche im GE 1 + 2 wird um 3.967 qm überschritten. Die Überschreitung von GE 1 (Az. B-2014-993) lag bei 1.838 qm; somit liegt die zulässige Überschreitung der Geschossfläche in GE 2 bei 2.130 qm.
Die Überschreitung wird erforderlich, um den Büroflächenbedarf der Verwaltung der S&B Logistik GmbH zu decken.
Feststellung der Verwaltung:
Der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze um 1,84 im Osten sowie damit einhergehend die Verringerung der Flächen für Anpflanzungen wird zugestimmt.
Dies wurde bei der Ortsbesichtigung - auch aufgrund der direkt anschließenden ökologischen Ausgleichsfläche - für vertretbar beurteilt.
Der Geschoßflächenüberschreitung um 3.967 qm (für GE 1 und 2 insgesamt 50.870 qm) wird zugestimmt. Mit GE 3 (100 qm) und GE 4 (4.800 qm) ist die zulässige Gesamtgeschoßfläche noch unterschritten.
Stellplätze:
Entsprechend der Betriebsbeschreibung  wird mit dem 2. Bauabschnitt von 1.420 Mitarbeitern ausgegangen (im 2-Schichtbetrieb, je Schicht rd. 650 Mitarbeiter im Bereich Lager/Logistik). In der Verwaltung (ca. 8.00 – 17.00 Uhr: 120 Mitarbeiter).
Im Bestand sind derzeit 167 Stellplätze erforderlich (Baugenehmigung vom 04.07.2014), vorhanden 175.
Durch die geplante Erweiterung ergibt sich folgende Änderung:
150 Mitarbeiter (Lager): 1 Stellplatz / 3 Mitarbeiter: 50 Stellplätze
1.298 qm Nutzfläche Büro, 1 Stellplatz /30 qm = 43 Stellplätze, so dass zusätzlich 93 Stellplätze nachzuweisen sind (insgesamt erforderlich Bauabschnitt 1 + 2: 260 Stellplätze).
Mit dem 2. Bauabschnitt werden 94 Stellplätze neu errichtet, so dass insgesamt 269 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Stellplatzforderung ist somit erfüllt.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Logistikgebäudes in Poing, 2. Bauabschnitt, Parsdorfer Straße 13, Fl.Nr. 1438/36, Gemarkung Poing wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze im Osten, Verringerung der Anpflanzungsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze sowie der Geschoßflächenüberschreitung (im GE 1 und 2) wird zugestimmt.

Datenstand vom 07.02.2019 16:57 Uhr