Verlängerung der Anzinger Straße; Vorstellung der Ausführungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö beratend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau „Verlängerung der Anzinger Straße“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespur ist zu prüfen.
  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Überprüfungen vor.

  1. Stellungnahme Staatliches Bauamt Rosenheim:
Die Lage der Querungsinseln kann gerne verschoben werden, soweit dies planerisch möglich ist. Die Linksabbiegespur ist notwendig.
Behindertengerechte Längsparkplätze können gerne angelegt werden, wenn dies technisch möglich ist.

  1. Stellplätze Gaststätte:
Vom Planer ist darauf zu achten, dass ausreichend Sicherheit für den untergeordneten Verkehr gegeben ist. Weiter ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße gefährdet werden. Daher ist es sinnvoll, die Parkfläche über eine Zufahrt zu erschließen.

  1. Die nördliche Querungshilfe wurde noch ein wenig nach Süden verschoben.

  1. An der Anzinger Straße (unmittelbar vor dem Gebäude) kann aus Platzgründen kein behindertengerechter Stellplatz erstellt werden, dies ist nur auf der gegenüberliegenden Seite beim Maibaum möglich. Abstimmung mit Frau Otter (Behindertenbeauftragte) ist erfolgt. Dem Wunsch von Frau Otter, zusätzlich zur Querungshilfe einen Zebrastreifen anzulegen kann nicht entsprochen werden, da verkehrsrechtlich nicht möglich.

Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands (Ausführungsplanung) durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).
Außerdem werden 3 mögliche Ausführungsvarianten der Lärmschutzwand im Bereich der EÜ Anzinger Straße präsentiert.

In der heutigen Sitzung ist über die Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Variante 1 (Lochblech, ohne Glaselemente) wird für die Ausführung der Lärmschutzwand zugestimmt.

Über die Ausführungsplanung gibt es keine Beschlussfassung. Dieser Tagesordnungspunkt wird  zurückgezogen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung 666.400,00 €, einschließlich 12% Baunebenkosten und 19% Mehrwertsteuer.

Für die Baumaßnahme Straßenbau und EÜ (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2019-2020 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 6.300.000,00 € Finanzmittel eingestellt.

Beschluss

Variante 1 (Lochblech, ohne Glaselemente) wird für die Ausführung der Lärmschutzwand zugestimmt.

Über die Ausführungsplanung gibt es keine Beschlussfassung. Dieser Tagesordnungspunkt wird  zurückgezogen. (unterm Abstimmungsergebnis in NS eintragen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau „Verlängerung der Anzinger Straße“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespur ist zu prüfen.
  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.
Die Ergebnisse der Überprüfungen liegen vor und wurden in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
  1. Stellungnahme Staatliches Bauamt Rosenheim:
Die Lage der Querungsinseln kann gerne verschoben werden, soweit dies planerisch möglich ist. Die Linksabbiegespur ist notwendig.
Behindertengerechte Längsparkplätze können gerne angelegt werden, wenn dies technisch möglich ist.
  1. Stellplätze Gaststätte:
Vom Planer ist darauf zu achten, dass ausreichend Sicherheit für den untergeordneten Verkehr gegeben ist. Weiter ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße gefährdet werden. Daher ist es sinnvoll, die Parkfläche über eine Zufahrt zu erschließen.
  1. Die nördliche Querungshilfe wurde noch ein wenig nach Süden verschoben.
  2. An der Anzinger Straße (unmittelbar vor dem Gebäude) kann aus Platzgründen kein behindertengerechter Stellplatz erstellt werden, dies ist nur auf der gegenüberliegenden Seite beim Maibaum möglich. Abstimmung mit Frau Otter (Behindertenbeauftragte) ist erfolgt. Dem Wunsch von Frau Otter, zusätzlich zur Querungshilfe einen Zebrastreifen anzulegen kann nicht entsprochen werden, da verkehrsrechtlich nicht möglich.
Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands (Ausführungsplanung) durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).
Außerdem werden 3 mögliche Ausführungsvarianten der Lärmschutzwand im Bereich der EÜ Anzinger Straße präsentiert.
In der heutigen Sitzung ist über die Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zu beschließen.
Es wurde im Bau- und Umweltausschuss ausführlich über die Erforderlichkeit der Querungshilfen diskutiert. Es wurde entschieden, die Querungshilfe in der Hauptstraße (Ostteil) entfallen zu lassen, da nicht erforderlich. Dafür soll geprüft werden, ob 3 Stellplätze für den Neubau in der Anzinger Straße 1 an dieser Stelle hergestellt werden können und diese dafür auf der beim Maibaum befindlichen Straßenseite entfallen können, um eine Platzgestaltung zu ermöglichen.
Die Hauptstraße soll im östlichen Bereich nach Verkehrsfreigabe der Verlängerung der Anzinger Straße zu einer 30er-Zone umgewandelt werden.
Es soll ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer der „Maibaumfläche“ geführt werden, um die Möglichkeiten zur Platzgestaltung zu besprechen. Der Planer soll Optionen prüfen, wo die voraussichtlich 3 Stellplätze nachgewiesen werden.
Bis zu einer Klärung erfolgt keine Beschlussfassung über die Ausführungsplanung. Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.

Hinsichtlich der Lärmschutzwand im Bereich der Eisenbahnüberführung empfiehlt der BUA dem Gemeinderat, die Variante 1 (Lochblech, ohne Glaselemente).

Datenstand vom 07.02.2019 16:57 Uhr