Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Pliening - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Gewerbegebiet Landsham V" sowie Bebauungsplan für das "Gewerbegebiet Landsham V" westlich von Landsham, südlich der Kirchheimer Straße, Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen des § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 20. November 2018 gingen bei der Gemeinde Poing die beiden o.g. Bauleitpläne der Gemeinde Pliening ein.

Frist für die Stellungnahme: 03.01.2019, Fristverlängerung bis zum 18.01.2019 beantragt.

Mit den vorgelegten Bauleitplänen sollen die bestehenden Gewerbegebietsflächen im Westen des Ortsteiles Landsham erweitert werden, um für kleinere, als auch für größere Betriebe unterschiedliche Bauflächen anbieten zu können.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,97 ha.

Feststellung der Verwaltung:
Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.

Die geplanten Ausweisungen der Gemeinden im Münchner Osten haben zu dem Zusammenschluss einer überregionalen Planungsgruppe für den Verkehr im Münchner Osten geführt.

Wie auch schon in der Stellungnahme / Abwägung der Gemeinde Poing zu den Einwendungen der Gemeinde Pliening zur Bauleitplanung für das Wohngebiet W 7 ausgeführt, lässt sich die starke Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in den einzelnen Gemeinden sicher nicht vermeiden.

Diese Ausweisung erscheint nur insofern bedenklich, dass ein neues Gewerbegebiet an die ohnehin schon hochbelastete St 2082 (Kirchheimer Straße) angeschlossen werden soll.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing gibt zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Gewerbegebiet Landsham V“ und zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham V, westlich von Landsham, südlich der Kirchheimer Straße“ der Gemeinde Pliening folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.

Beschluss

Die Gemeinde Poing gibt zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Gewerbegebiet Landsham V“ und zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham V, westlich von Landsham, südlich der Kirchheimer Straße“ der Gemeinde Pliening folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinde wurden die beiden o.g. Bauleitpläne der Gemeinde Pliening zur Stellungnahme vorgelegt.
Mit den vorgelegten Plänen sollen die bestehenden Gewerbegebietsflächen im Westen des Ortsteiles Landsham erweitert werden, um für kleinere, als auch für größere Betriebe unterschiedliche Bauflächen anbieten zu können.
Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.
Die geplanten Ausweisungen der Gemeinden im Münchner Osten haben zu dem Zusammenschluss einer überregionalen Planungsgruppe für den Verkehr im Münchner Osten geführt.
Wie auch schon in der Stellungnahme / Abwägung der Gemeinde Poing zu den Einwendungen der Gemeinde Pliening zur Bauleitplanung für das Wohngebiet W 7 ausgeführt, lässt sich die starke Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in den einzelnen Gemeinden sicher nicht vermeiden.
Diese Ausweisung erscheint nur insofern bedenklich, dass ein neues Gewerbegebiet an die ohnehin schon hochbelastete St 2082 (Kirchheimer Straße) angeschlossen werden soll.
Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Es bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.

Datenstand vom 27.03.2019 11:57 Uhr