Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen; Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte, Provisorische Zugangstreppe zum Bahnsteig


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, eine provisorische Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit der Überführung zu errichten.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich ist.

Der o.g. Antrag wurde mit der Bitte um Stellungnahme an DB AG weitergeleitet.

Nachfolgend die Stellungnahme der DB AG:

Folgende Randbedingungen sind notwendig:
  • Planung und Bau erfolgt durch die Gemeinde.
  • Betreiber/ Eigentümer des Zuganges ist die Gemeinde.
  • Verkehrssicherungspflicht trägt die Gemeinde.
  • Für Wartung / Reinigung / Winterdienst / Instandhaltung ist die Gemeinde zuständig.
  • Ausreichende Dimensionierung, Rutschfestigkeit, Beleuchtung, Markierung, Beschilderung
stellt die Gemeinde sicher.
  • Die Treppe sollte mindestens 1,60 m nutzbare Breite (zwischen den Handläufen) aufweisen.
  • Bewegungsflächen vor Ein- und Ausgang der Treppe sind zu berücksichtigen.
  • Die Treppe darf keine Einschränkungen auf dem Bahnsteig verursachen.

Für die provisorische Zugangstreppe ist vsl. kein Planrecht erforderlich, es sollte jedoch nochmals bewertet werden, nachdem feststeht, wie die Lösung konkret aussehen soll und welchen Eingriff sie ggf. in die Böschung und den Bewuchs (Umweltauswirkung) verursacht.
Seitens DB Station & Service ist vsl. eine Zustimmung durch das BM München für den Anschluss an den Bahnsteig einzuholen.
Eine Zustimmung ist seitens der DB Netz und Bau-AN vermutlich auch erforderlich.
Ausspülungen durch ggf. konzentriert anfallendes Regenwasser müssen vermieden werden.
Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Teilen der Oberleitung sind zu beachten.
Lichte Mindestdurchgangshöhen sind zu beachten.
Die aufgezählten Randbedingungen sind zwischen den Betroffenen schriftlich zu fixieren.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig ist während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich.
Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe wegen der o.g. Auflagen sehr zeitintensiv und mit zusätzlichen Kosten (Planung, Ausführung, Beleuchtung, Markierung, Rückbau) verbunden ist.
Derzeit sind Kosten i. H. v. 10.000,00 € für die Baumaßnahme geschätzt.
Für die Klärung und Abwicklung der Randbedingungen sind mindestens 4-5 Monate notwendig.
Im günstigsten Fall könnte die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe erst im Juni / Juli 2019 erfolgen und würde schon im November 2019 zurückgebaut (Ende November 2019 ist die planmäßige Fertigstellung der Eisenbahnüberführung – derzeit sind keine Bauverzögerungen zu erwarten).
Wegen der kurzen Nutzungsdauer der Treppe von ca. 4 Monaten wird aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen, die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit nicht anzustreben.

Beschlussvorschlag

Der Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit wird / wird nicht zugestimmt.

Kurzbericht

(so) Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, eine provisorische Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit der Überführung zu errichten.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich ist.

Der o.g. Antrag wurde mit der Bitte um Stellungnahme an DB AG weitergeleitet.

Nachfolgend die Stellungnahme der DB AG:

Folgende Randbedingungen sind notwendig:
  • Planung und Bau erfolgt durch die Gemeinde.
  • Betreiber / Eigentümer des Zuganges ist die Gemeinde.
  • Verkehrssicherungspflicht trägt die Gemeinde.
  • Für Wartung / Reinigung / Winterdienst / Instandhaltung ist die Gemeinde zuständig.
  • Ausreichende Dimensionierung, Rutschfestigkeit, Beleuchtung, Markierung, Beschilderung stellt die Gemeinde sicher.
  • Die Treppe sollte mindestens 1,60 m nutzbare Breite (zwischen den Handläufen) aufweisen.
  • Bewegungsflächen vor Ein- und Ausgang der Treppe sind zu berücksichtigen.
  • Die Treppe darf keine Einschränkungen auf dem Bahnsteig verursachen.

Für die provisorische Zugangstreppe ist vsl. kein Planrecht erforderlich, es sollte jedoch nochmals bewertet werden, nachdem feststeht, wie die Lösung konkret aussehen soll und welchen Eingriff sie ggf. in die Böschung und den Bewuchs (Umweltauswirkung) verursacht.
Seitens DB Station & Service ist vsl. eine Zustimmung durch das BM München für den Anschluss an den Bahnsteig einzuholen.
Eine Zustimmung ist seitens der DB Netz und Bau-AN vermutlich auch erforderlich.
Ausspülungen durch ggf. konzentriert anfallendes Regenwasser müssen vermieden werden.
Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Teilen der Oberleitung sind zu beachten.
Lichte Mindestdurchgangshöhen sind zu beachten.
Die aufgezählten Randbedingungen sind zwischen den Betroffenen schriftlich zu fixieren.

Die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig ist während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich.
Das Bauamt weist bereits jetzt darauf hin, dass die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe wegen der o. g. Auflagen sehr zeitintensiv und mit zusätzlichen Kosten (Planung, Ausführung, Beleuchtung, Markierung, Rückbau) verbunden ist.
Derzeit sind Kosten i. H. v. 10.000,00 € für die Baumaßnahme geschätzt.
Für die Klärung und Abwicklung der Randbedingungen sind mindestens 4-5 Monate notwendig.
Im günstigsten Fall könnte die Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe erst im Juni / Juli 2019 erfolgen.
Nicht nur wegen der Vorlaufzeit, sondern vor allem deshalb, weil schon spätestens Ende August 2019 das neue Treppenpodest der neuen Eisenbahnüberführung fertig wird, mache das Provisorium wenig Sinn.
Das sahen die Mitglieder der Gemeinderatsfraktion der Grünen ein und zogen ihren Antrag zur Errichtung der Treppe zurück.
Als die Grünen im Oktober 2018 ihren Antrag zum Provisorium eingereicht hatten, war dies noch nicht bekannt.  
Die Arbeiten für die Bahnüberführung liegen im Zeitplan und die Fertigstellung ist wie geplant im November 2019 vorgesehen.

Datenstand vom 27.03.2019 11:57 Uhr