Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Planung für den Supermarkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 im Rahmen der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt. Die Unterlagen für die Supermarktplanung sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Am 21.01.2019 ging der Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes ein.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32-O für das Gebiet Hauptstraße Ost, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung).

Der Bebauungsplan befindet sich noch in Aufstellung, so dass es sich hier um ein Verfahren nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) handelt. Die Erklärung des Bauherrn über die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt vor.

Das eingereichte Vorhaben entspricht in allen Punkten dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2018.

Es werden 95 Stellplätze nachgewiesen (erforderlich nach aktueller Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing wären 35 (1 Stpl. je 40 qm Verkaufsfläche, VK: 1407 qm) erforderlich.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Die Planung für den Supermarkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 im Rahmen der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt. Die Unterlagen für die Supermarktplanung sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Am 21.01.2019 ging der Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes ein.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32-O für das Gebiet Hauptstraße Ost, Teilbereich West – „großflächiger Einzelhandel“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung).
Der Bebauungsplan befindet sich noch in Aufstellung, so dass es sich hier um ein Verfahren nach §33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) handelt. Die Erklärung des Bauherrn über die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt vor.
Das eingereichte Vorhaben entspricht in allen Punkten dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2018.
Es werden 95 Stellplätze nachgewiesen (erforderlich nach aktueller Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing waren 35 (1Stpl. Je 40 qm Verkaufsfläche, VK: 1407 qm)
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.02.2019 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6 wird erteilt.

Datenstand vom 16.04.2019 11:09 Uhr