Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes, Gruber Straße 59 c, Fl.Nr. 511/17, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 25.10.2018 erteilt.

Am 28.01.2019 ging ein Tekturantrag für den Umbau und die Erweiterung ein, der folgende Änderungen enthält:
  • Anbau nach Osten und Westen, die Rampe wird versetzt.
  • Die Raumaufteilung der Nebenräume ändert sich.
  • Die Tiefkühlzelle vergrößert sich.
  • Die Verkaufsfläche verkleinert sich (1.179,87 qm statt 1.201,62 qm).
  • Aufgrund der neuen Situation des Baukörpers wird die Parkplatzfläche angepasst.

Feststellung der Bauverwaltung:
Durch den Anbau nach Osten und Westen liegt das geplante Vorhaben innerhalb der Baugrenzen, die bisher genehmigte Überschreitung der Baugrenze nach Osten entfällt damit.

Die bisherigen Befreiungen (Errichtung der Einkaufswagenbox außerhalb des Bauraumes; Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche – bisher 301 qm, nun: rd. 279 qm; Überschreitung der zulässigen Grundfläche – bisher 83 qm, nun: 16 qm) werden aufrechterhalten.
Das Einvernehmen hierzu wird weiterhin erteilt.

Erforderlich sind nach wie vor 29 Stellplätze, nachgewiesen werden 100 Stellplätze.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59 c, wird erteilt.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59 c, wird erteilt.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 25.10.2018 erteilt.
Am 28.01.2019 ging ein Tekturantrag für den Umbau und die Erweiterung ein, der folgende Änderungen enthält:
  • Anbau nach Osten und Westen, die Rampe wird versetzt
  • Die Raumaufteilung der Nebenräume ändert sich
  • Die Tiefkühlzelle vergrößert sich
  • Die Verkaufsfläche verkleinert sich (1.179,87 qm statt 1.201,62 qm)
  • Aufgrund der neuen Situation des Baukörpers wird die Parkplatzfläche angepasst
Feststellung der Bauverwaltung:
Durch den Anbau nach Osten und Westen liegt das geplante Vorhaben innerhalb der Baugrenzen, die bisher genehmigte Überschreitung der Baugrenze nach Osten entfällt damit.
Die bisherigen Befreiungen (Errichtung der Einkaufswagenbox außerhalb des Bauraumes; Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche – bisher 301 qm, nun: rd. 279 qm; Überschreitung der zulässigen Grundfläche – bisher 83 qm, nun: 16qm) werden aufrechterhalten.
Das Einvernehmen hierzu wird weiterhin erteilt.
Erforderlich sind nach wie vor 29 Stellplätze, nachgewiesen werden 100 Stellplätze.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.02.2019 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59c, wird erteilt.

Datenstand vom 16.04.2019 11:09 Uhr