Finanzverwaltung der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die am 29.11.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kreditermächtigungen.

Mit Schreiben vom 16.01.2019 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung unter folgenden Auflagen erteilt:

-        Prüfung und ggf. aktuelle Anpassung der Kostendeckung bei Beiträgen und Gebühren.
-        Genaue Kosten-, Folgekosten- und Finanzierungsanalyse neuer Investitionen zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Das Landratsamt stellt immer noch eine angespannte Haushaltslage fest.

Die Einhaltung des Finanzplans wird als Basis für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit gesehen.

Die Sondertilgungen und das Absinken des Schuldenstandes von rd. 30 auf rd. 21 Mio. Euro noch innerhalb des Finanzplanzeitraums werden als Grundlage zur Beurteilung der Haushaltslage explizit angeführt.

Kurzbericht

Die am 29.11.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kreditermächtigungen.
Mit Schreiben vom 16.01.2019 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung unter folgenden Auflagen erteilt:
-        Prüfung und ggf. aktuelle Anpassung der Kostendeckung bei Beiträgen und Gebühren.
-        Genaue Kosten-, Folgekosten- und Finanzierungsanalyse neuer Investitionen zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Das Landratsamt stellt immer noch eine angespannte Haushaltslage fest.
Die Einhaltung des Finanzplans wird als Basis für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit gesehen.
Die Sondertilgungen und das Absinken des Schuldenstandes von rd. 30 auf rd. 21 Mio. Euro noch innerhalb des Finanzplanzeitraums werden als Grundlage zur Beurteilung der Haushaltslage explizit angeführt.

Datenstand vom 18.04.2019 09:36 Uhr