Feldgeschworene der Gemeinde Poing; Niederlegung des Ehrenamtes von Herrn Volker Baierl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Herr Volker Baierl übt seit 11.12.2008 das Ehrenamt als Feldgeschworener in der Gemeinde Poing aus.
Mit Schreiben vom 21.01.2019 gab Herr Baierl bekannt, dass er aus Poing wegzieht und sein Amt daher niederlegen möchte.
Gemäß Art 11 Abs. 4 Abmarkungsgesetz – AbmG – wird ein Feldgeschworener auf Lebenszeit in das Ehrenamt bestellt.
Nacht Art. 11 Abs. 5 AbmG scheidet er aus dem Amt aus, wenn die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist. Der Verlust der Wählbarkeit tritt insbesondere ein, wenn der Feldgeschworene aus der Gemeinde wegzieht, somit scheidet Herr Baierl kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Wegzugs aus dem Ehrenamt als Feldgeschworener aus.

Die Gemeinde Poing verfügt weiterhin über 8 Feldgeschworene.

Kurzbericht

Herr Volker Baierl übt seit 11.12.2008 das Ehrenamt als Feldgeschworener in der Gemeinde Poing aus.
Mit Schreiben vom 21.01.2019 gab Herr Baierl bekannt, dass er aus Poing wegzieht und sein Amt daher niederlegen möchte.
Gemäß Art 11 Abs. 4 Abmarkungsgesetz – AbmG – wird ein Feldgeschworener auf Lebenszeit in das Ehrenamt bestellt.
Nacht Art. 11 Abs. 5 AbmG scheidet er aus dem Amt aus, wenn die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist. Der Verlust der Wählbarkeit tritt insbesondere ein, wenn der Feldgeschworene aus der Gemeinde wegzieht, somit scheidet Herr Baierl kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Wegzugs aus dem Ehrenamt als Feldgeschworener aus.
Die Gemeinde Poing verfügt weiterhin über 8 Feldgeschworene.

Datenstand vom 18.04.2019 09:36 Uhr