Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Verabschiedung der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 fasste der Gemeinderat unter anderem mehrheitlich folgenden Beschluss:

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

  1. Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
  • Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
[…]

In seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 konkretisierte der Gemeinderat diesen Beschluss nochmals einstimmig:

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von
  • 4 Teilnehmern
  • Lösungsvorschläge zur Herangehensweise
ausgearbeitet werden.
[…]

Nach Beschluss der Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen durch den Gemeinderat am 11.10.2018 und schulaufsichtlicher Genehmigung dieser durch die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 10.01.2019 wurde nunmehr der Entwurf für die Bekanntmachung der Objektplanungsleistungen im Amtsblatt der EU fertiggestellt.
In der Bekanntmachung sind neben allgemein üblichen Formalien auch das zu bearbeitende Projekt und die damit verbundenen Erwartungen des Auftraggebers beschrieben.

Als wesentliche Bestandteile der Ausschreibung sind daher das schulaufsichtlich genehmigte Raumprogramm und die nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien zu sehen:

Raumprogramm Schwimmbad mit 2 Übungseinheiten (schulaufsichtlich genehmigt):

Wasserbecken
12,5 m x 25 m x 0,9 m bis 1,8 m
Vorraum
30 m²
Umkleiden
3/ 30 m²
Wasch-/ Duschraum
2/ 25 m²
Schwimmmeisterraum
15 m²
Geräteraum
15 m²

Raumprogramm Mensa mit 360 Essensteilnehmern (schulaufsichtlich genehmigt):

WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
24 m²
Speisesaal für ca. 120 Schüler
220 m²
Speisenausgabe
20 m²
Spülküche
30 m²
Entsorgung
6 m²
Anlieferung
10 m²
Personalumkleide und -toiletten
12 m²
Putzmittellager
4 m²
Gesamt NUF
326 m²


Foyer (Verkehrsfläche)
24 m²


Freianlagen Eingangsbereich
400 m²


Wertungskriterien Teilnahmeanträge:

Es sollen ca. 3-5 aus den Bewerbungen ausgewählte Architekten/ Architekturbüros im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausarbeiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch das Büro Kellerer und Kellerer. Dabei werden die den Bewerbungen beiliegenden Eignungsnachweise anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien (sh. nachfolgende Tabelle) bewertet. Für das Verhandlungsverfahren werden jene Bewerber ausgewählt, die die Auswahlkriterien anhand der eingereichten Bewerbungen am besten erfüllen.


Nach Festlegung der Teilnehmer werden diese aufgefordert, Leistungen zur Darlegung der Herangehensweise auszuarbeiten. Die Leistungen sind in den Geschäftsräumen des Bieters zu erstellen und werden pauschal mit 45 Stunden auf Grundlage der beim Bieter üblichen Stundensätze vergütet.

Folgender Terminablauf ist vorgesehen:
1. Tag um 16 Uhr: Ausgabe der Aufstellung geforderter Leistungen
2. und 3. Tag: Bearbeitung der Aufgabe
4. Tag um 10 Uhr: Abgabe

Zuschlagskriterien:

Die zu erstellenden Unterlagen sind im Rahmen eines Verhandlungstermins durch die Teilnehmer zu präsentieren. Der Entscheidung des noch festzulegenden Bewertungsgremiums über die Auftragserteilung werden folgende Zuschlagskriterien mit folgender Gewichtung zugrunde gelegt:

 
a) Personelle Struktur und Kapazität, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Zeitliche Kapazität auf Grundlage der derzeitig und parallel zu bearbeitende Projekte des Projektteams, Auslastung des Projektteams
  • Zeitliche Möglichkeiten des technischen Projektleiters bei Berücksichtigung seiner Einbindung in die allgemeine Geschäftsabwicklung des Bieters sowie Auslastung durch andere Projekte, Erreichbarkeit
  • Vertretungsregelungen und Schnittstellen
  • Angebotene Präsenz auf der Baustelle


b) Persönliche Vorstellung des technischen Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der LPH 8
  • Qualitätsvolles Berichtswesen zur Baustelle


c) Fachliche Kompetenz des Projektteams, nachgewiesen durch eine Workshop-Leistung in der Phase 2, Gewichtung 20%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • ein zielführendes Erkennen der wichtigsten Problematiken (baurechtlich, funktional, städtebaulich, wirtschaftlich)
  • die Zusammenführung der Anforderungen im Zuge eines Lösungskonzeptes
  • Erkennen von Nutzungs- und Bauunterhaltsaspekten bei einem Lösungskonzept
  • die verständliche Darstellung der Herangehensweise


d) Projekteinschätzung durch den Projektleiter, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch Einschätzung der Kostensituation auf Grundlage und im Vergleich mit den Vergabeunterlagen
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch eine qualifizierte Einschätzung der Zwänge bei der Umsetzung der Maßnahme im laufenden Betrieb
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch die Einschätzung der Machbarkeit des Bauvorhabens, dessen zügiger Umsetzbarkeit und einer langfristigen Nutzbarkeit


e) Angebot zur Qualität der Planung LPH 2-5 beim ausgeschriebenen Vorhaben, dargestellt an realisierten Beispielunterlagen, die vom Bieter erstellt wurden, Gewichtung 20%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Hohe Qualität der Ausführungsplanung
  • ein zielführendes Vorgehen bei der Kostensteuerung in den LPH 3 bis 5
  • ein zielführendes Vorgehen bei der Terminsicherung


f) Höhe des Honorars (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten, Stundensätze), Gewichtung 15%

Der Lösungsvorschlag des erfolgreichen Bieters muss in der weiteren Planung nicht verbindlich weiterverfolgt werden und ersetzt insbesondere nicht den Vorentwurf oder die Variantenuntersuchung im Rahmen des Vorentwurfs.

Im weiteren Verfahren sind Beschlüsse des Gemeinderates zu folgenden Punkten erforderlich:

  1. Umgriffsfläche
2.        Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin
3.        Ausschreibung eines Projektsteuerungsauftrages
4.        Ausschreibung der Aufträge Fachingenieure

Zu 1)        Umgriffsfläche

  1. Soll ein Eingriff in den Lärmschutzwall zugelassen werden?
In der Bekanntmachung ist derzeit folgendes formuliert:

Entlang der Gruber Straße als eine der Haupt-Verkehrs-Achsen besteht die Möglichkeit, durch eine intelligent gewählte Situierung des Ersatzneubaus neue räumliche Qualitäten für den Pausenhof der Grund- und Mittelschule zu schaffen und evtl. auch den Lärmschutzwall durch ein Gebäude zu ersetzen. Im Fall eines Eingriffs in den Lärmschutzwall ist der Übergang zwischen Gebäude und Wall zu thematisieren, eine Lücke ist nicht möglich.

  1. Für das Schwimmbad (Vereinsnutzung) errechnen sich 15 PKW-Stellplätze. Ist eine Doppelnutzung an anderer Stelle zielführend?

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf dem Schulareal stehen derzeit 29 Parkplätze für die Nutzung durch die Grund- und Mittelschule zur Verfügung. 13 Parkplätze befinden sich am Rondell an der Gruber Straße, 16 Parkplätze wurden im Zuge Realschulneubau an der Seerosenstraße geschaffen. Eine Doppelnutzung dieser für außerschulische Besucher des Schwimmbades (z.B. Vereine) nach dem regulären Schulbetrieb ist denkbar.


  1. Würde ein Architektur-Massenmodell bei der Beurteilung helfen?

       Stellungnahme der Verwaltung:

Je nachdem, wie die Darstellungen in den Plänen gewählt sind, kann ein Architektur-Massenmodell bei der Beurteilung der Gebäudekubatur/ en und deren Stellung zueinander behilflich sein.

Zu 2)        Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin

Die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens präsentieren ihre Vorschläge vor dem Bewertungsgremium und beantworten Rückfragen. Dieses wird bei 5 Bietern zwei Tage in Anspruch nehmen. Am zweiten Tag würde die Vergabeentscheidung fallen. In welcher Besetzung will der Gemeinderat in diesem Gremium vertreten sein? Reichen dem Gemeinderat 3 von 5 Stimmrechte? Die Mehrheit sollte laut Aussage des Büros Kellerer und Kellerer bei den Fachleuten (Verwaltung) liegen, wobei der 1. Bürgermeister in seiner Funktion als Verwaltungsleiter diesen zugeordnet würde.


Die Punkte zu 3) und 4) werden in einer künftigen Gemeinderatssitzung behandelt.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

  1. Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.

  1. Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.

  1. Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 57000.940000 – Badeanstalten/ Hochbaumaßnahmen sind in 2019 10.000 € für die Vergütung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) angesetzt. Je nach Höhe der üblichen Stundensätze bei den teilnehmenden Büros und aufgrund einer evtl. Forderung eines Massenmodells von den Teilnehmern (Vergütung ca. 500,00€/ Modell) kann der angesetzte Betrag überschritten werden. Die Differenz kann aufgrund der Verschiebung aller Leistungen (durch fehlende schulaufsichtl. Genehmigung Mensa) aus einem anderen Budget auf der gleichen Haushaltsstelle in 2019 genommen werden, müsste jedoch mit Haushaltsplanung 2019 für 2020 wieder angesetzt werden.

Beschluss

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

  1. Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.

  1. Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.

  1. Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2019 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

a)        Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.
Ja
b)        Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.
Ja
c)        Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.
Ja

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Der Beschlussfassung ging ein Sachvortrag zu den Be-
standteilen der Ausschreibung, den schulaufsichtlich ge-
nehmigten Raumprogrammen, den Wertungskriterien und
den Zuschlagskriterien voraus. Darüber hinaus wurden
die Anforderungen und Grundlagen zur Bearbeitung der
Lösungsvorschläge in einer Präsentation erläutert.

Datenstand vom 18.04.2019 09:36 Uhr