Kindertagesstätten in Poing; Information zur Beitragsentlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hatte letzte Woche mitteilen lassen, dass mit Wirkung ab dem 1. April 2019 die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst werden sollen. 

Da die organisatorische und finanzielle Abwicklung bei vielen Kommunen Fragen aufgeworfen hat, teilte die Regierung von Oberbayern im Auftrag vom StmAS am 25.02.2019 schriftlich mit, dass das Gesetz erst am 15.05.2019 beschlossen werden solle. Ob diese gesetzliche Änderung noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann, bleibt laut ROB derzeit fraglich. 

Im Einzelnen ist vorgesehen: 

Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. 

Der Zuschuss führt bei einer Buchungszeit von sechs Stunden bei der Mehrzahl der 
Kindergartenbesuche zur Beitragsfreiheit, im Übrigen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern. 

Die Auszahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher für den Beitragszuschuss im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung: 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG an die Gemeinden. Diese reichen den Förderbetrag dann an die nicht-kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Die Einrichtungen sind verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren. 

Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Beantragung erfolgt durch den Träger der Einrichtung über das onlinegestützte Abrechnungssystem KiBiG.web. 

Datenstand vom 31.05.2022 11:41 Uhr