Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg zum Sportzentrum und zur Gaststätte "Zur Poinger Einkehr" betreffend


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 04.02.2019 folgenden Antrag gestellt:

„Die Ortstafel an der Plieninger Straße soll an den nördlichen Ortsrand versetzt werden, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Plieninger Straße auf Tempo 50 zu ermöglichen.“

Hinsichtlich der Begründung wird auf das mit der Sitzungsladung verteilte Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur grundsätzlichen Rechtslage:

Der Standort der Ortstafeln (Zeichen 310/311) ist in der Straßenverkehrsordnung genau geregelt. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen oder Straßenbaulast dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf zumindest einer Straßenseite für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße aus erschlossen werden (Richtzeichen zu § 42 Abs. 2 StVO, Zeichen 310, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 1 I.). 

Zum Antrag:

Bei der Plieninger Straße handelt es sich um eine Kreisstraße, die in der Anordnungszuständigkeit des Landratsamtes Ebersberg liegt. Derzeit gilt dort im Bereich zwischen den Ortsschildern Poing - Ottersberg Tempo 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen. Das Ortsschild Poing (Verkehrszeichen) ist dabei zwischen Brücke und Kreuzung Gruber Straße / Plieninger Straße angeordnet. 

Unter Würdigung der Verwaltungsvorschrift, aber auch der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist aus Sicht der Verwaltung zwischen dem Bereich nördlich und südlich der Rosenstraße zu unterscheiden. 

Nördlich der Rosenstraße ist derzeit der Begriff der geschlossenen Bebauung aufgrund der Lärmschutzwand wohl nicht erfüllt. So werden z.B. die Rad Fahrenden hinter dem Lärmschutzwall geführt. Auch Fußgängerquerungen sind nicht ersichtlich, da hier ab Ottersberg, An der Leiten, keine geschlossene Bebauung bzw. Erforderlichkeit besteht. Für den stärkeren Anliegerverkehr auf der Plieninger Straße wurde auf Anregung des Agenda Arbeitskreises Verkehr - statt der regulären 100 km/h - bereits eine Beschränkung auf Tempo 60 km/h angeordnet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dort ein Handlungsbedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erkennbar.

Anders verhält es sich im Bereich südlich der Rosenstraße. Hier ist aus Sicht der Verwaltung die Einstufung einer geschlossenen Ortschaft im Sinne der Straßenverkehrsordnung vertretbar. Die Hauseingänge sind klar erkennbar, der Radweg wird unmittelbar sichtbar geführt, Sport- und Schulanlage sind wahrnehmbar. Eine Kraftfahrerin bzw. ein Kraftfahrer muss sich hier im Bereich Rosenstraße - Parkplatz Sportanlage durch häufige Querungen und Abbiegevorgänge auf komplexere Verkehrsbeziehungen einstellen. 

Dies wurde dem Landratsamt umfangreich und rechtlich begründet bereits mitgeteilt. Aktueller Sachstand ist, dass ein Ortstermin zwischen Landratsamt Ebersberg, der Polizei und der Verwaltung in Planung ist.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Ebersberg einen Antrag auf Versetzen soweit wie möglich der Ortstafel in nördlicher Richtung auf Höhe Rosenstraße zu stellen.
22:1

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Ebersberg einen Antrag auf Versetzen der Ortstafel soweit wie möglich in nördlicher Richtung mindestens auf Höhe Rosenstraße zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Kurzbericht

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg zum Sportzentrum und zur Gaststätte "Zur Poinger Einkehr" betreffend 
(rap) Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 04.02.2019 folgenden Antrag gestellt: „Die Ortstafel an der Plieninger Straße soll an den nördlichen Ortsrand versetzt werden, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Plieninger Straße auf Tempo 50 zu ermöglichen.“
Die Verwaltung trug vor, dass es sich bei der Plieninger Straße um eine Kreisstraße handle, die in der Anordnungszuständigkeit des Landratsamtes Ebersberg läge. Derzeit gelte dort im Bereich zwischen den Ortsschildern Poing - Ottersberg Tempo 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen. Das Ortsschild Poing (Verkehrszeichen) sei dabei zwischen Brücke und Kreuzung Gruber Straße / Plieninger Straße angeordnet. Unter Würdigung der Verwaltungsvorschrift, aber auch der hierzu ergangenen Rechtsprechung sei aus Sicht der Verwaltung zwischen dem Bereich nördlich und südlich der Rosenstraße zu unterscheiden. Nördlich der Rosenstraße sei derzeit der Begriff der geschlossenen Bebauung aufgrund der Lärmschutzwand wohl nicht erfüllt. So würden z.B. die Rad Fahrenden hinter dem Lärmschutzwall geführt. Auch Fußgängerquerungen seien nicht ersichtlich, da hier ab Ottersberg, An der Leiten, keine geschlossene Bebauung bzw. Erforderlichkeit bestehe. Für den stärkeren Anliegerverkehr auf der Plieninger Straße - so die damalige Begründung des Landratsamtes (in der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 14.03.2000) - wäre - statt der regulären 100 km/h - bereits eine Beschränkung auf Tempo 60 km/h angeordnet worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei dort ein Handlungsbedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erkennbar.
Anders verhalte es sich im Bereich südlich der Rosenstraße. Hier sei aus Sicht der Verwaltung die Einstufung einer geschlossenen Ortschaft im Sinne der Straßenverkehrsordnung vertretbar. Die Hauseingänge seien klar erkennbar, der Radweg werde unmittelbar sichtbar geführt, Sport- und Schulanlage seien wahrnehmbar. Eine Kraftfahrerin bzw. ein Kraftfahrer müsse muss sich hier im Bereich Rosenstraße - Parkplatz Sportanlage durch häufige Querungen und Abbiegevorgänge auf komplexere Verkehrsbeziehungen einstellen. Dies sei dem Landratsamt umfangreich und rechtlich begründet bereits mitgeteilt worden. Aktueller Sachstand sei, dass ein Ortstermin zwischen Landratsamt Ebersberg, der Polizei und der Verwaltung in Planung ist.
Nach Diskussion insbesondere zu Fragen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsführung für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende bei Nutzung der Brücke bzw. der Rosenstraße beschloss der Gemeinderat mehrheitlich gegen eine Gegenstimme, dass die Verwaltung beauftragt werde, beim Landratsamt Ebersberg einen Antrag auf Versetzen der Ortstafel soweit wie möglich in nördlicher Richtung, mindestens bis Höhe Rosenstraße, zu stellen.

Datenstand vom 31.05.2022 11:41 Uhr