Änderung der Anlagensatzung; Erweiterung und Anpassung auf den Bereich Bergfeldsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im zurückliegenden Sommer mehrten sich Lärmbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Bergfeldsee standen und insbesondere Musik aus Tonwiedergabegeräten zum Gegenstand hatten. Die Verwaltung hat daher die Sachlage mit dem Ziel überprüft, für die kommende Badesaison eine eindeutige und rechtswirksame Regelung nach dem Ortsrecht zu schaffen.


1. Bergfeldsee

Am 30. Juli 2005 wurde in Poing-Nord ein Bade- und Freizeitsee eröffnet. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.03.2007 wurde der Badesee mit dem Namen "Bergfeldsee" benannt. Bei dem Bade- und Freizeitsee handelt es sich um einen künstlich angelegten See, der durch Grundwasser gespeist wird. Die Größe des Areals betrug ursprünglich ca. 33.000 m², später kam eine Erweiterungsfläche von 16.000 m² hinzu (Eröffnung 14.05.2011).

2. Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2005

Für den Teil der ersten Ausbaustufe (Flur-Nr. 588/3) wurde am 12.07.2005 eine Allgemeinverfügung zur Nutzung des Erholungsgebietes erlassen, die den sog. Gemeingebrauch nach dem Bayerischen Wassergesetz regelt. Eine Erweiterung der Allgemeinverfügung erfolgte 2011 in jedem Fall nicht. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt nach aktueller Rechtslage im Landratsamt Ebersberg.

3. Anlagensatzung

Öffentliche Anlagen im Sinne der Anlagensatzung vom 5. Juni 2003 sind alle der Öffentlichkeit dienenden und zugänglichen Grünanlagen einschließlich der darin befindlichen Wege und Plätze, Gärten, Grünflächen, Anpflanzungen, Alleen, sonstige Grünanlagen, Kinderspielplätze sowie natürliche und künstliche Wasserflächen und Wassereinrichtungen.

Nach Auffassung der Verwaltung zählt daher auch das Erholungsgebiet „Bergfeldsee“ als Anlage im Sinne der Satzung mit der Folge, dass die Anlagensatzung gilt.

4. Gesonderter Regelungsbedarf

Ähnlich wie für Kinderspielplätze (§ 3 Abs. 3 Anlagensatzung) bedarf es nach Auffassung der Verwaltung auch für das Erholungsgebiet Bergfeldsee besonderer Regelungen. Diese waren bislang Teil der Allgemeinverfügung.

Die Regelungen werden im Haupt- und Finanzausschuss vom 26.02.2019 vorberaten. Auf die dortigen Sitzungsunterlagen wird verwiesen. Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung mündlich berichtet.

Beschlussvorschlag

Die Änderungssatzung wird in der vorliegenden Form erlassen.

23:0

Beschluss

Die Änderungssatzung wird in der vorliegenden Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Änderung der Anlagensatzung; Erweiterung und Anpassung auf den Bereich Bergfeldsee 
(rap) Im zurückliegenden Sommer mehrten sich Lärmbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Bergfeldsee standen und insbesondere Musik aus Tonwiedergabegeräten zum Gegenstand hatten. Die Verwaltung hat daher die Sachlage mit dem Ziel überprüft, für die kommende Badesaison eine eindeutige und rechtswirksame Regelung nach dem Ortsrecht zu schaffen. 
Am 26.02.2018 erfolgte die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. Hierzu finden Sie in dieser Ausgabe des Ortsnachrichtenblattes einen umfassenden Bericht. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte hierbei dem Gemein-derat einstimmig empfohlen, die Änderungssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Regelung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs durch das Landratsamt Ebersberg für die kommende Badesaison im bisherigen Umfang der Allgemeinverfügung zu erreichen.
Der Gemeinderat folgte einstimmig der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Ortsnachrichtenblattes.

Datenstand vom 31.05.2022 11:41 Uhr