Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen; Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat zum 09.03.2015 eine Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen erlassen. Diese Verordnung wurde auf die gesetzliche Höchstdauer von 4 Jahren begrenzt.

Die Verwaltung hat daher geprüft, ob für den erneuten Verordnungserlass die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) vorliegen. Dies ist vorliegend der Fall.

Die Verordnung wird im Haupt- und Finanzausschuss vom 26.02.2019 vorberaten. Auf die dortigen Sitzungsunterlagen wird verwiesen. Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung mündlich berichtet.

Beschlussvorschlag

Die Alkoholverbotsverordnung wird für die kommenden 4 Jahre wieder erlassen.

Eine zeitliche Ausdehnung soll hierbei nicht erfolgen.

Beschluss

Die Alkoholverbotsverordnung wird für die kommenden 4 Jahre wieder erlassen.

Eine zeitliche Ausdehnung soll hierbei nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen; Wiedererlass 
(rap) Die Gemeinde Poing hatte zum 09.03.2015 eine Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen erlassen. Diese Verordnung wurde auf die gesetzliche Höchstdauer von 4 Jahren begrenzt. 
Am 26.02.2018 erfolgte die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. Hierzu finden Sie in dieser Ausgabe des Ortsnachrichtenblattes einen umfassenden Bericht. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte hierbei dem Gemein-derat einstimmig empfohlen, die Alkoholverbotsverordnung für die kommenden 4 Jahre wieder zu erlassen. Eine zeitliche Ausdehnung solle hierbei nicht erfolgen.
Der Gemeinderat folgte einstimmig der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Bekanntmachung der Verordnung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Ortsnachrichtenblattes.

Datenstand vom 31.05.2022 11:41 Uhr