Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Jahr 1996 war vorgesehen, den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ für nördlich und südlich der Bahn aufzustellen.

Es wurde aber dann nur für den nördlichen Bereich der Bebauungsplan aufgestellt.

Gründe hierfür waren die ungeklärte Altlastensituation (ehemaliger Bahnweiher) sowie die mangelnde Entbehrlichkeitsprüfung durch die Bahn.

Nachdem die Eisenbahnüberführung nunmehr im Bau ist, kann die Planung für die Ortsmitte Poing, südlich der Bahn, wieder aufgenommen werden.

Es ist deshalb beabsichtigt, für den Bereich südlich und nördlich der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel soll hierbei die Schaffung einer individuellen Haltestellenstruktur durch den Bau von P+R- sowie B+R-Anlagen sowie eine Mischgebietsstruktur (Geschäfte / Wohnen) sein, die das Umfeld des S-Bahn-Haltepunktes aufwertet.

Der Geltungsbereich wird analog der Planung aus dem Jahr 1996 festgelegt. Ausgenommen hiervon ist die Römerstraße 19, 21 und 23 (Fl.Nrn. 378/12, 378/13, 378/14, 378/15, 378/16, 378/17, 378/18, sowie 378/6 und 684/25).

Beschlussvorschlag

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
25:0

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“
Aufstellungsbeschluss
(cw) Im Jahr 1996 war vorgesehen, den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ für nördlich und südlich der Bahn aufzustellen.
Es wurde aber dann nur für den nördlichen Bereich der Bebauungsplan aufgestellt.
Gründe hierfür waren die ungeklärte Altlastensituation (ehemaliger Bahnweiher) sowie die mangelnde Entbehrlichkeitsprüfung durch die Bahn.
Nachdem die Eisenbahnüberführung nunmehr im Bau ist, kann die Planung für die Ortsmitte Poing, südlich der Bahn, wieder aufgenommen werden.
Es ist deshalb beabsichtigt, für den Bereich südlich und nördlich der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel soll hierbei die Schaffung einer individuellen Haltestellenstruktur durch den Bau von P+R- sowie B+R-Anlagen sowie eine Mischgebietsstruktur (Geschäfte / Wohnen) sein, die das Umfeld des S-Bahn-Haltepunktes aufwertet.
Der Geltungsbereich wird analog der Planung aus dem Jahr 1996 festgelegt.
Ausgenommen hiervon ist die Römerstraße 19, 21 und 23 (Fl.Nrn. 378/12, 378/13, 378/14, 378/15, 378/16, 378/17, 378/18 sowie 378/6 und 684/25).
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Datenstand vom 16.05.2019 11:06 Uhr