Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2006 Frau Christine Otter und Herrn Johann Reitmaier zu ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing bestellt.

Frau Otter hat gebeten, sie aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenamt zu entlassen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesem Antrag zu entsprechen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag von Frau Otter auf Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten wird mit Wirkung vom 22.03.2019 zugestimmt.

Frau Otter wird ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

25:0

Beschluss

Dem Antrag von Frau Otter auf Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten wird mit Wirkung vom 22.03.2019 zugestimmt.

Frau Otter wird ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten

(sta) Der Gemeinderat hatte am 20.07.2006 Frau Christine Otter und Herrn Johann Reitmaier zu ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing bestellt.

Frau Otter hat gebeten, sie aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenamt zu entlassen.

Das Gremium hat der Niederlegung dieses Ehrenamtes mit Wirkung vom 22.03.2019 einstimmig zugestimmt.

Frau Otter wurde ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Datenstand vom 16.05.2019 11:06 Uhr