19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 26.07.2018 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41.1 für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert wird.

Nach Durchführung des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahrens zum Bebauungsplan steht fest, dass die neu geplanten Umgriffsgrenzen so bleiben können, damit kann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden (Rücknahme der Flächen im Norden, Erweiterung der Flächen im Osten).

Der FNP-Entwurf wurde vom Büro Prof. Kagerer gefertigt und wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Die Krautgärten werden nördlich der Soccer-Plätze angeordnet. Die Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ wird entsprechend angepasst.

Die geänderten Unterlagen werden dem Gemeinderat vor Verfahrensbeginn zur Kenntnis gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 26.07.2018 wu rde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41.1 für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert wird.

Nach Durchführung des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahrens zum Bebauungsplan steht fest, dass die neu geplanten Umgriffsgrenzen so bleiben können, damit kann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden (Rücknahme der Flächen im Norden, Erweiterung der Flächen im Osten).

Der FNP-Entwurf wurde vom Büro Prof. Kagerer gefertigt und wurde in der Sitzung vorgestellt.

Die Krautgärten werden nördlich der Soccer-Plätze angeordnet. Die Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ wird entsprechend angepasst.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Datenstand vom 16.09.2019 08:58 Uhr