Welfenstraße 31; Errichtung einer Garagenanlage (im Rahmen der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhles sowie Ausbau zweier Wohnungen)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 06.06.2019 | ö | informativ | 1.6 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass es sich bei der Errichtung der Carportanlage bedingt um den Stellplatznachweis aus der Baugenehmigung vom März 2013 handelt.
Damals wurde unter Ziffer 1 beauflagt, dass bis zur Herstellung der Bezugsfertigkeit der beiden Dachgeschosswohnungen 3 weitere Stellplätze für Kraftahrzeuge, davon 1 Besucherstellplatz, entsprechend den genehmigten Bauvorlagen herzustellen sind. Für das gesamte Wohnanwesen sind insgesamt 9 Stellplätze dauerhaft vorzuhalten. Offene Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen.
Datenstand vom 16.09.2019 09:30 Uhr