Asyl- und Flüchtlingsthemen - Asylbewerberunterkünfte; Aufforderung zum Verlassen der Unterkunft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Auf unser Schreiben an die Regierung von Oberbayern von April dieses Jahres wegen Aufforderungen an anerkannte Asylberechtigte, die staatlichen Unterkünfte mit Fristsetzung zu verlassen, teilt die Regierung von Oberbayern folgendes mit:

Die Regierung von Oberbayern versichert, dass anerkannte Asylberechtigte grundsätzlich nicht obdachlos werden. Aufforderungen, die staatlichen Unterkünfte zu verlassen werden mit und ohne Fristsetzung automatisch vom sogenannten Migrantenverwaltungssystem bayernweit einheitlich erstellt. Die Fristsetzung in der Auszugsaufforderung ist vom Einzelfall abhängig und hängt mit der Wohnsitzzuweisung zusammen, § 12 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Alle Aufforderungen enthalten Hinweise, dass Unterkunftsgebühren fällig werden, sollte bis zum Ablauf der Fristsetzung kein geeigneter privater Wohnraum gefunden werden. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die weitere Wohnsitznahme für anerkannte Asylberechtigte in staatlichen Unterkünften geduldet wird. Darüber hinaus stellt die Regierung von Oberbayern fest, dass sich anerkannte Asylberechtigte trotz Duldung in den staatlichen Unterkünften und trotz der angespannten Wohnungsmarktsituation in Oberbayern mit Hilfe der Helferkreise und Behörden vor Ort weiter um privaten Wohnraum bemühen sollen. 

Datenstand vom 27.05.2022 11:47 Uhr