Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung"; Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

18.05.2017
GR (TOP 9)
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
20.07.2017
GR (TOP 13 nö)
Vergabe des Planungsauftrags
24.01.2018
Gespräch mit Gemeinderat und Vereinen / Nutzern des Sportzentrums
26.07.2018
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der Planung
06.12.2018
GR (TOP 4)
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
02.01.2019 mit
01.02.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
06.06.2019
GR (TOP 4)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der GR-Sitzung am 6. Juni 2019 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden gefasst.

Hinsichtlich des Verwaltungsvorschlages zum „Parkdeck / Mehrfachnutzung“ wurde kein Beschluss gefasst.

Nachdem die schalltechnische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag und damit kein Zeitdruck bestand, wurde eine Entscheidung hierüber vorerst zurückgestellt und weitere Prüfaufträge (Visualisierung, Vereinbarkeit Parkdeck mit Grundwasserstand, genauere Kostenermittlung, Fördermöglichkeiten) erteilt.

Der Erhalt des Zierteichs wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen. Hier sind Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.

Ergebnis:
Die „Krautgärten“ mit einer Bestandsfläche von derzeit rd. 1.600 qm sollen erhalten werden, sind allerdings künftig im Norden angeordnet.

Grundwasserverhältnisse / Parkdeck:
Beim Parkdeck ist eine Absenkung von nur 1,50 m vorgesehen, damit liegt das Parkdeck über dem HHW und kann ohne grundwassersichernde Maßnahmen ausgeführt werden.

Variante 1 (entspricht der Fassung vom GR 06.12.2018 – war im Beteiligungsverfahren):
Stellplätze im Norden insgesamt 203 (davon 88 Rasenpflaster, 115 Schotterrasen)
Stellplätze im Süden 110 (Schotterrasen),
insgesamt 313

Fahrradstellplätze 164

Spielfelder:
Rasenspielfeld          4
Kunstrasenfeld          2
Allwetterplatz            1
Soccer-five                4
Multifunktion             1
Tennisfeld                 8

Ökokontofläche: 5.300 qm

Fläche für Krautgärten: 1.600 qm

Gesamtkosten: 12.028.000,00 €

Variante 2 (Multifunktionsparkdeck – unten Stellplätze / oben Soccer-five o.ä.):

Höhenentwicklung ca.: 8 – 9 m über GOK

Stellplätze im Norden, Parkdeck: 92, Schotterrasen 28, Rasenpflaster 55, insgesamt also 175
Stellplätze im Süden: 110 Schotterrasen
insgesamt 285

Fahrradstellplätze 164

Spielfelder: wie Variante 1

Ökokonto-Fläche: 5.700 qm

Fläche für Krautgärten: 3.380 qm

Gesamtkosten: 13.113.000,00 €

Variante 3 (Parkdeck mit Stellplätze auf 2 Ebenen):

Höhenentwicklung ca. 2 – 3 m GOK

Stellplätze im Norden, Parkdeck 172, Schotterrasen 27, Rasenpflaster 55, insgesamt 255
Stellplätze im Süden: 56 Schotterrasen
insgesamt 311

Spielfelder:
Rasenspielfeld          4
Kunstrasenfeld          2
Allwetterplatz            1
Soccer-five                4
Multifunktion              2
Beach-Soccer           1
Tennisfeld                 8

Ökokontofläche: 5.000 qm

Fläche für Krautgärten: 2.600 qm

Gesamtkosten: 13.028.000,00 €

Fördermöglichkeiten:
Prüfung der Fördermöglichkeit für ein Parkdeck mit Ballspielfläche auf dem Dach, abgesichert durch einen Ballfangzaun am Sportzentrum:
Nach telefonischer Rücksprache am 17.06.2019 mit Frau Reitinger (ROB), kann ein Parkdeck mit einer Ballspielfläche für Soccer, Beachvolley oder dergleichen nur gefördert werden, wenn ein schulischer Bedarf vorliegt und durch eine schulaufsichtliche Genehmigung erlaubt wäre.
Bisher wurde eine vergleichbare Anlage nur einmal von der Regierung gefördert. Ein Parkdeck für das Sportzentrum ist nicht förderfähig.


Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 1.

Die Bäume im Bereich der Parkplätze können ohne Bau eines Parkdecks erhalten werden.
Es erfolgt keine Vollversiegelung durch das Parkdeck, derzeit sind nur die Fahrgassen befestigt.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet.

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“
Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019
(cw) In der GR-Sitzung am 6. Juni 2019 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden gefasst.
Hinsichtlich des Verwaltungsvorschlages zum „Parkdeck / Mehrfachnutzung“ wurde kein Beschluss gefasst.
Nachdem die schalltechnische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag und damit kein Zeitdruck bestand, wurde eine Entscheidung hierüber vorerst zurückgestellt und weitere Prüfaufträge (Visualisierung, Vereinbarkeit Parkdeck mit Grundwasserstand, genauere Kostenermittlung, Fördermöglichkeiten) erteilt.
Der Erhalt des Zierteichs wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen. Hier sind Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
Ergebnis:
Die „Krautgärten“ mit einer Bestandsfläche von derzeit rd. 1.600 qm sollen erhalten werden, sind allerdings künftig im Norden angeordnet.
Grundwasserverhältnisse / Parkdeck:
Beim Parkdeck ist eine Absenkung von nur 1,50 m vorgesehen, damit liegt das Parkdeck über dem HHW und kann ohne grundwassersichernde Maßnahmen ausgeführt werden.
Variante 1 (entspricht der Fassung vom GR 06.12.2018 – war im Beteiligungsverfahren):
Stellplätze im Norden insgesamt 203 (davon 88 Rasenpflaster, 115 Schotterrasen)
Stellplätze im Süden 110 (Schotterrasen),
insgesamt 313
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder:
Rasenspielfeld          4
Kunstrasenfeld          2
Allwetterplatz            1
Soccer-five                4
Multifunktion             1
Tennisfeld                 8
Ökokontofläche: 5.300 qm
Fläche für Krautgärten: 1.600 qm
Gesamtkosten: 12.028.000,00 €
Variante 2 (Multifunktionsparkdeck – unten Stellplätze / oben Soccer-five o.ä.):
Höhenentwicklung ca.: 8 – 9 m über GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck: 92, Schotterrasen 28, Rasenpflaster 55, insgesamt also 175
Stellplätze im Süden: 110 Schotterrasen
insgesamt 285
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder: wie Variante 1
Ökokonto-Fläche: 5.700 qm
Fläche für Krautgärten: 3.380 qm
Gesamtkosten: 13.113.000,00 €
Variante 3 (Parkdeck mit Stellplätze auf 2 Ebenen):
Höhenentwicklung ca. 2 – 3 m GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck 172, Schotterrasen 27, Rasenpflaster 55, insgesamt 255
Stellplätze im Süden: 56 Schotterrasen
insgesamt 311
Spielfelder:
Rasenspielfeld          4
Kunstrasenfeld          2
Allwetterplatz            1
Soccer-five                4
Multifunktion      2
Beach-Soccer           1
Tennisfeld                 8
Ökokontofläche: 5.000 qm
Fläche für Krautgärten: 2.600 qm
Gesamtkosten: 13.028.000,00 €
Fördermöglichkeiten:
Prüfung der Fördermöglichkeit für ein Parkdeck mit Ballspielfläche auf dem Dach, abgesichert durch einen Ballfangzaun am Sportzentrum:
Nach telefonischer Rücksprache am 17.06.2019 mit Frau Reitinger (ROB), kann ein Parkdeck mit einer Ballspielfläche für Soccer, Beachvolley oder dergleichen nur gefördert werden, wenn ein schulischer Bedarf vorliegt und durch eine schulaufsichtliche Genehmigung erlaubt wäre.
Bisher wurde eine vergleichbare Anlage nur einmal von der Regierung gefördert. Ein Parkdeck für das Sportzentrum ist nicht förderfähig.
Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 1.
Die Bäume im Bereich der Parkplätze können ohne Bau eines Parkdecks erhalten werden.
Es erfolgt keine Vollversiegelung durch das Parkdeck, derzeit sind nur die Fahrgassen befestigt.
Es erfolgte eine kontroverse Diskussion um Vor-/Nachteile der Varianten, insbesondere in ökologischer Hinsicht.
Auch wurde die Berücksichtigung / Planung einer PPA-Bushaltestelle angeregt.
Nach Diskussion wurde mit 3 Gegenstimmen beschlossen, dass der Bebauungsplan auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet wird.
Für die Krautgärten sollen im Norden 3.000 qm Fläche vorgesehen werden. Dafür wird der geplante Bachlauf nach Osten umgeplant.

Datenstand vom 27.05.2022 11:47 Uhr