Vorbescheid für die Errichtung von Wohnhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken in der Schulstraße 30 und 30 a, Fl.Nrn. 26/2 und 26/3 der Gemarkung Poing; Verwaltungsstreitsache, Niederschrift über den Augenschein und öffentliche Sitzung am 31.07.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am 31. Juli 2019 fanden in der Verwaltungsstreitsache (2 Nachbarklagen) der Augenschein und die öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München statt.

Hauptpunkt der Klageverfahren war die Zufahrt zur Tiefgarage an der Ostseite des Baugrundstücks, die eine erhebliche (Lärm-)Belastung für die Kläger darstellt.

Ebenso ging es um das geplante Gewerbe im Gebäude an der Schulstraße.

Hinsichtlich der Erschließung der Tiefgarage wird von den Bevollmächtigten der Kläger in beiden Verfahren darauf hingewiesen, dass die alternative Zufahrt an der Waldstraße direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Aus Sicht ihrer Mandanten stehe bei einer solchen Regelung der Zufahrt einer Zustimmung zu den Bauplänen grundsätzlich nichts entgegen.

An der Waldstraße ist eine Einfahrt auf das Vorhabengrundstück nach geschätzt 10 – 15 m möglich. Dort ist bereits eine Einfahrt vorhanden.

Seitens der Vertreterin der Gemeinde wurde erklärt, der Gemeinderat habe zwar keinen Beschluss gefasst, stehe aber einer Zufahrt über die Waldstraße ablehnend gegenüber.

Zum geplanten Gewerbe wurde auf Nachfrage beim Bauherrn erklärt, dass eine im allgemeinen Wohngebiet zulässige Gewerbeeinheit geplant sei.

Das Gericht weist darauf hin, dass der Bescheid in Kombination mit den vorgelegten Plänen unter Berücksichtigung möglicher Rechtsverletzungen der Nachbarn zu unbestimmt ist. Den Beteiligten wird empfohlen, den Vorbescheid aufzuheben und gegebenenfalls gleich eine Baugenehmigung zu beantragen. Im Rahmen einer eventuellen Neuverbescheidung des Vorbescheidantrags muss auf jeden Fall klar gestellt werden, ob die Einfahrts- und Tiefgaragensituation Gegenstand des Vorbescheides sein soll und wenn ja, muss der Antrag diesbezüglich nachgebessert werden.

Datenstand vom 05.04.2023 11:24 Uhr