Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung"; Vorstellung Bebauungsplanentwurf, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

18.05.2017
GR (TOP 9)
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
20.07.2017
GR (TOP 13 nö)
Vergabe des Planungsauftrags
24.01.2018
Gespräch mit Gemeinderat und Vereinen / Nutzern des Sportzentrums
26.07.2018
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der Planung
06.12.2018
GR (TOP 4)
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
02.01.2019 mit
01.02.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
06.06.2019
GR (TOP 4)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen;
(die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden einstimmig gefasst)
25.07.2019
GR (TOP 8)
Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019

In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 wurde mehrheitlich die Weiterführung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 1 beschlossen, wobei für die „Krautgärten“ im nördlichen Bereich eine Fläche von 3.000 qm einzuplanen ist.

Die schalltechnische Untersuchung ging am 23.07.2019 bei der Gemeinde Poing ein.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Nutzung der Sportanlage im beabsichtigten Umfang generell möglich ist.

Die an den maßgeblichen Immissionsorten pegelbestimmenden Immissionen resultieren aus den Parkbewegungen auf den nördlich der Gaststätte / Dreifachturnhalle situierten Stellplätzen.

Eine Lärmproblematik kann diesbezüglich nur in der Nachtzeit nach 22:00 Uhr auftreten, falls mehr als 50 Pkw-Bewegungen während einer Nachtstunde stattfinden. Nach Aussagen der Betreiber besteht diese Situation nur in Ausnahmefällen bei den o.g. seltenen Ereignissen an maximal ca. zehn Nächten im Kalenderjahr.

Falls die Parkplätze künftig regelmäßig (d.h. außerhalb seltener Ereignisse) in o.g. Weise intensiv genutzt werden sollen, bestünde die Möglichkeit die Situation durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern. Ein Teil des nördlichen Parkplatzes könnte dazu in der Nachtzeit gesperrt und mit dem Parkverkehr auf den südlich des Stadions, ebenfalls der Anlage zugehörigen Parkplatz, ausgewichen werden.

Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig.

Die schalltechnische Untersuchung des Büros Müller-BBM, Bericht-Nr. M148931/01 vom 23.07.2019 wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

siehe Umweltbericht

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“;
Vorstellung Bebauungsplanentwurf
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
(cw) In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 wurde mehrheitlich die Weiterführung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 1 beschlossen, wobei für die „Krautgärten“ im nördlichen Bereich eine Fläche von 3.000 qm einzuplanen ist.
Die schalltechnische Untersuchung ging am 23.07.2019 bei der Gemeinde Poing ein.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Nutzung der Sportanlage im beabsichtigten Umfang generell möglich ist.
Die an den maßgeblichen Immissionsorten pegelbestimmenden Immissionen resultieren aus den Parkbewegungen auf den nördlich der Gaststätte / Dreifachturnhalle situierten Stellplätzen.
Eine Lärmproblematik kann diesbezüglich nur in der Nachtzeit nach 22:00 Uhr auftreten, falls mehr als 50 Pkw-Bewegungen während einer Nachtstunde stattfinden. Nach Aussagen der Betreiber besteht diese Situation nur in Ausnahmefällen bei den o.g. seltenen Ereignissen an maximal ca. zehn Nächten im Kalenderjahr.
Falls die Parkplätze künftig regelmäßig (d.h. außerhalb seltener Ereignisse) in o.g. Weise intensiv genutzt werden sollen, bestünde die Möglichkeit die Situation durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern. Ein Teil des nördlichen Parkplatzes könnte dazu in der Nachtzeit gesperrt und mit dem Parkverkehr auf den südlich des Stadions, ebenfalls der Anlage zugehörigen Parkplatz, ausgewichen werden.
Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig.
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Müller-BBM, Bericht-Nr. M148931/01 vom 23.07.2019 wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Es wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

Datenstand vom 05.04.2023 11:24 Uhr